Der Vorstand der Jagdgenossenschaft hat in seiner Sitzung vom 09.02.2024 die Einberufung einer Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Faulungen beschlossen.
Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet
| am | Freitag, dem 19.04.2024, um 19:30 Uhr |
| im | Saal des Dorfgemeinschaftshauses in Faulungen |
statt.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung und Rechenschaftslegung durch den Vorsitzenden |
| 2. | Kassenbericht und Kassenprüfung |
| 3. | Entlastung des Vorstandes und Kassenführers |
| 4. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages |
| 5. | Wahl des neuen Vorstandes |
| 6. | Sonstiges |
| 7. | Schlusswort |
Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind alle Eigentümer von Grundstücksflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Jagdgenossen können sich bei der Genossenschaftsversammlung vertreten lassen. Die Stimmberechtigung der Mitglieder oder der schriftlich bevollmächtigten Vertreter wird vor Beginn der nichtöffentlichen Versammlung anhand des Jagdkatasters festgestellt.
gez. Hermann Kirchner
Jagdvorsteher