Auf der Grundlage des § 55, der §§ 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld folgende Haushaltssatzung und folgenden Haushaltsplan:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen auf | 12.015.100,00 € |
| im Verwaltungshaushalt | in den Ausgaben auf | 12.015.100,00 € |
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen auf | 2.439.550,00 € |
| im Vermögenshaushalt | in den Ausgaben auf | 2.439.550,00 € |
festgesetzt.
Somit beträgt das Gesamtvolumen des Haushaltes
der Gemeinde Südeichsfeld für das Haushaltsjahr 2024
| in den Einnahmen | 14.454.650,00 € |
| in den Ausgaben | 14.454.650,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | — (A-Steuer) | — 271 v.H. |
| b) | für Grundstücke | (B-Steuer) | 389 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer |
| 395 v.H. | |
§ 6
Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze
| der Hauptgruppe | 4 | Personalkosten |
| der Gruppe | 54 | Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
| der Gruppe | 65 | Geschäftsausgaben |
| der Gruppe | 50/51 | Unterhaltung |
| der Gruppe | 52 | Geräte und Ausstattung |
werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
§ 7
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 8
Gemäß § 45a Abs. 9 ThürKO erhalten die Ortschaften folgendes Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben
| Diedorf | 3.700,00 € |
| Faulungen | 1.600,00 € |
| Hallungen | 1.000,00 € |
| Heyerode | 5.800,00 € |
| Hildebrandshausen | 1.500,00 € |
| Katharinenberg | 900,00 € |
| Lengenfeld unterm Stein | 3.600,00 € |
| Schierschwende | 900,00 € |
| Wendehausen | 2.500,00 € |
§ 9
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft
Heyerode, den 19.03.2024
Gemeinde Südeichsfeld — Siegel
gez. Steffen Oberthür
Beigeordneter