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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

der Gemeinde Südeichsfeld

Auf der Grundlage des § 55, der §§ 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld folgende Haushaltssatzung und folgenden Haushaltsplan:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Jahr 2024 wird

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen auf

12.015.100,00

im Verwaltungshaushalt

in den Ausgaben auf

12.015.100,00

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen auf

2.439.550,00

im Vermögenshaushalt

in den Ausgaben auf

2.439.550,00

festgesetzt.

Somit beträgt das Gesamtvolumen des Haushaltes

der Gemeinde Südeichsfeld für das Haushaltsjahr 2024

in den Einnahmen

14.454.650,00

in den Ausgaben

14.454.650,00

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe

 — 

(A-Steuer)

 — 

271 v.H.

b)

für Grundstücke

(B-Steuer)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 6

Die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgabeansätze

werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

§ 7

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 8

Gemäß § 45a Abs. 9 ThürKO erhalten die Ortschaften folgendes Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben

Diedorf

3.700,00 €

Faulungen

1.600,00 €

Hallungen

1.000,00 €

Heyerode

5.800,00 €

Hildebrandshausen

1.500,00 €

Katharinenberg

900,00 €

Lengenfeld unterm Stein

3.600,00 €

Schierschwende

900,00 €

Wendehausen

2.500,00 €

§ 9

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2024 in Kraft

Heyerode, den 19.03.2024

Gemeinde Südeichsfeld  —  Siegel

gez. Steffen Oberthür

Beigeordneter