Die Haushaltssatzung der Gemeinde Südeichsfeld 2024 wurde durch Beschluss des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2024 beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 11.03.2024 die Eingangsbestätigung.
Am 19.03.2024 erfolgte daraufhin durch den Beigeordneten der Gemeinde Südeichsfeld die rechtswirksame Ausfertigung der Satzung.
Mit der Veröffentlichung im „Südeichsfeldbote“, dem Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Jahrgang 10, Nr. 4/2024 vom 30.03.2024, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung gilt mit dem Erscheinungstag des Amtsblatts der Gemeinde Südeichsfeld als bekanntgegeben.
Die Auslegung des Haushaltsplanes erfolgt in der Zeit vom 02.04. bis 16.04.2024 während der Sprechzeiten im Zimmer 106 der Dienststelle in 99988 Heyerode, Hauptstraße 22.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 besteht gem. § 57 (3) Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung.
Sprechzeiten sind:
| Montag | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr. |
Gemeinde Südeichsfeld
gez. Steffen Oberthür
Beigeordneter — -Siegel-