in Bezug auf die Grundbuchbereinigung der Flächen der Waldgenossenschaft „Gerechtigkeitswald Hildebrandshausen“ werden alle Eigentümer eines Gerechtigkeitswald-Anteils mit einem aktuellen Nachweis des Anteils im Grundbuch, die noch nicht bei der Waldgenossenschaft registriert sind, gebeten, sich beim Vorstand bzw. Vorsitzenden der Waldgenossenschaft zu melden.
Alle Anteile, bei denen die Eigentümer nicht bekannt oder nicht auffindbar sind, sollen dann über ein Aufgebotsverfahren beim Amtsgericht (§ 44 Thüringer Waldgesetz) der Gesamthandsgemeinschaft der Waldgenossenschaft zugeführt werden.
Hildebrandshausen, den 03.04.2025
gez. Mario Koch
Vorsitzender