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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungshinweise:

Die vorstehende 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Südeichsfeld wurde durch Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Südeichsfeld in seiner öffentlichen Sitzung am 26.03.2026 beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 09.04.2026 die Eingangsbestätigung.

Am 13.04.2026 wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld die Satzung ausgefertigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Nr. 4/2026 am 25.04.2026 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sonstige Hinweise gem. § 21 Abs. 4 ThürKO:

Die Verletzung von gesetzlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zum Zustandekommen der Satzung ist mit Ausnahme der Regelungen zur Ausfertigung und Bekanntmachung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Südeichsfeld bei der Gemeinde Südeichsfeld:

  • Dienststelle 99988 Diedorf, Brückenstraße 3, oder
  • Dienststelle 99988 Heyerode, Hauptstraße 22

schriftlich geltend gemacht wurde.

Die Geltendmachung soll den Sachverhalt der Verletzung bezeichnen. Wurde die Verletzung innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht, so kann sie auch nach Ablauf dieser Frist noch von jedermann geltend gemacht werden.

gez. Andreas Henning ⇔ - Siegel -

Bürgermeister