Werte Waldbesitzer vom Ziegenberg, Bauernholz, Buchholz und Hachelberg, hiermit möchte ich Sie recht herzlich zu unsere diesjährigen Mitgliederversammlung am Freitag, dem 23.06.2023, um 20:00 Uhr in das Feuerwehrhaus in Wendehausen einladen.
Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 bzw. gemäß § 11 Abs. 5 Satz 3 des ThürWaldGenG nicht beschlussfähig ist, wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sofort eine weitere Mitgliedsversammlung gemäß § 11 Abs. 5 Satz 4 und 5 in Verbindung mit § 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 ThürWaldGenG durchzuführen.
Diese ist dann unabhängig von den erschienenen oder vertretenen Mitglieder beschlussfähig.
Wem es nicht möglich ist, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, wird empfohlen, sich durch ein anderes Mitglied mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten zu lassen.
Vorsitzender
Rudolf Osburg