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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

 — 

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b)

Die in Spalte 5 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

c)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

d)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des Ortschaftsrates Diedorf in der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Diedorf als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des Ortschaftsrates Faulungen in der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Faulungen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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b)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

c)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des Ortschaftsrates Hallungen in der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Hallungen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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b)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

c)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des Ortschaftsrates Heyerode in der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Heyerode als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des Ortschaftsrates Hildebrandshausen in der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a) Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Hildebrandshausen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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b)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

c)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des Ortschaftsrates Katharinenberg in der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Katharinenberg als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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b)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

c)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des Ortschaftsrates Lengenfeld unterm Stein in der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a) Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Lengenfeld unterm Stein als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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b)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 8 Stimmen.

c)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des Ortschaftsrates Schierschwende in der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Schierschwende als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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b)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 4 Stimmen.

c)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des Ortschaftsrates Wendehausen in der Gemeinde Südeichsfeld am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Wendehausen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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b)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber/Bewerberinnen und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber/eine Bewerberin durchgeführt. Der Wähler/Die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind, das sind 6 Stimmen.

c)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Diedorf am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschläg für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Diedorf als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

 — 

 — 

b)

Die in Spalte 5 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

c)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

d)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Faulungen am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Faulungen als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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 — 

b)

Die in Spalte 5 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

c)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

d)

Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler/Die Wählerin vergibt seine/ihre Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Heyerode am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Heyerode als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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 — 

b)

Die in Spalte 5 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Hildebrandshausen am 26. Mai 2024

a) Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Hildebrandshausen als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

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 — 

b)

Die in Spalte 5 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

c)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

d)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Katharinenberg am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Katharinenberg als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

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 — 

b)

Die in Spalte 5 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

c)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

d)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Lengenfeld unterm Stein am 26. Mai 2024

a) Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Lengenfeld unterm Stein als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

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b)

Die in Spalte 5 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

c)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

d)

Es ist kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Der Wähler/Die Wählerin vergibt seine/ihre Stimme dadurch, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Schierschwende am 26. Mai 2024

a)

Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Schierschwende als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

 — 

 — 

b)

Die in Spalte 5 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

c)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

d)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge

zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Wendehausen am 26. Mai 2024

a) Der Wahlausschuss der Gemeinde Südeichsfeld hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgenden Wahlvorschlag für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Südeichsfeld Ortschaft Wendehausen als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird.

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 — 

b)

Die in Spalte 5 angegebene Antwort bezieht sich auf die Erklärung des Bewerbers zu der Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtung zusammengearbeitet hat.

c)

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber/ Bewerberinnen durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme.

d)

Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann seine/ihre Stimme vergeben, indem er/sie den Bewerber/die Bewerberin des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Die Gemeindebehörde

Südeichsfeld, den 24. April 2024

Thérése Kuhlmann

Wahlleiterin