Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Südeichsfeld wurde durch Beschluss des Gemeinderats in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2026 beschlossen. Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 03.06.2026 den Genehmigungsbescheid.
Am 15.06.2026 wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld die Satzung ausgefertigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Nr. 6/2026 am 27.06.2026 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Sonstige Hinweise gem. § 21 Abs. 4 ThürKO:
Die Verletzung von gesetzlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zum Zustandekommen der Satzung ist mit Ausnahme der Regelungen zur Ausfertigung und Bekanntmachung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Südeichsfeld bei der Gemeinde Südeichsfeld:
oder schriftlich geltend gemacht wurde. Die Geltendmachung soll den Sachverhalt der Verletzung bezeichnen. Wurde die Verletzung innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht, so kann sie auch nach Ablauf dieser Frist noch von jedermann geltend gemacht werden.
Gemeinde Südeichsfeld
gez. Andreas Henning - Siegel -
Bürgermeister