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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
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Beschlüsse

Gemeinderat

14. Sitzung vom 23.05.2026

Beschluss-Nr. 103-14/2026:

Genehmigung der Niederschrift

der 13. Sitzung des Gemeinderates vom 20.04.2026 (Sondersitzung)

Einreicher: Bürgermeister

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 13. Sitzung des Gemeinderates vom 20.04.2026 zu genehmigen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 4

Beschluss-Nr. 104-14/2026:

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Südeichsfeld

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss, Verwaltung

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Südeichsfeld in der geänderten Form anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 105/1-14/2026:

Änderungsantrag zum TOP 9 der Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2026: „Beratung und Beschlussfassung; Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026“

Einreicher: Fraktion Bürgervereinigung Diedorf/Katharinenberg

Es wird beantragt, den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2026 wie folgt zu ändern:

1.

Im Verwaltungshaushalt wird in der Haushaltsstelle mit der Nr. 90000.00100 mit der Bezeichnung Grundsteuer B Absummierungskonto der Planansatz

von 630.000 €

um 80.000 €

auf 550.000 €

verringert.

2.

Zur Finanzierung werden die Planansätze folgender Haushaltsstellen wie folgt geändert:

Nummer

Bezeichnung

Ansatz im Entwurf

vermindert

neuer Planansatz

02000.55000

Haltung Fahrzeuge

3.500

1.000

2.500

02000.52000

Haltung Fahrzeuge

4.000

2.000

2.000

02000.64500

Steuern, Versicherung, Schadensfälle

45.000

3.000

42.000

02000.65200

Post- und Fernmeldegebühren

7.000

1.000

6.000

02000.66100

Mitgliedsbeiträge an Verbände u. Vereine

6.500

500

6.000

03000.57000

weitere Verwaltungs- u. Betriebsausgaben

15.000

2.000

13.000

05000.65200

Post- und Fernmeldegebühren

2.000

500

1.500

08000.57000

Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

5.500

2.000

3.500

11000.65200

Post- und Fernmeldegebühren

2.200

200

2.000

13000.64500

Steuern, Versicherung, Schadensfälle

11.500

1.500

10.000

35200.54000

Bewirtschaftung d.Grundst.u.baul.Anlagen

3.000

1.000

2.000

56106.54000

Bewirtschaftung d.Grundst.u.baul.Anlagen

5.000

1.000

4.000

57001.50000

Unterhalt der Grundstücke u. baul. Anlagen

5.000

2.000

3.000

58000.55000

Haltung Fahrzeuge -Rep.Rasenmäher u.ä.

10.000

2.000

8.000

60000.65200

Post- und Fernmeldegebühren

2.000

500

1.500

67500.55100

Kraftstoff für Winterdienst

6.000

1.000

5.000

75000.52000

Geräte,Ausstattungs- u. Gebrauchsgegenstände

2.000

1.000

1.000

88200.57000

weitere Verwaltungs- u. Betriebsausgaben Versicherungsschäden

3.000

2.000

1.000

91000.86000

Zuführung zum Vermögenshaushalt

157.900

55.800

102.100

Verwaltungshaushalt - weniger Ausgaben: 80.000

Vermögenshaushalt - weniger Einnahmen

Nummer

Bezeichnung

Ansatz im

Entwurf

vermindert

neuer

Planansatz

91000.30000

Zuführung

vom VwH

157.900

55.800

102.100

Vermögenshaushalt - weniger Ausgaben

Nummer

Bezeichnung

Ansatz im Entwurf

vermindert

neuer Planansatz

63000.94130

Radwegebau Unstrut-Werra

3.388.800

55.800

3.333.000

3.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die sich durch 1. und 2. ergebenden Änderungen bei den Gesamtsummen in der Haushaltssatzung anzupassen entsprechend anzupassen.

Im Vermögenshaushalt wird die Haushaltsstelle 63000.94000.011 Diedorf Lindenstraße der Haushaltsansatz von 10.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht. Damit soll die Planung der grundhaften Erneuerung in Abstimmung mit den anderen Versorgungsträgern ermöglicht werden.

Zur Finanzierung wird die Haushaltsstelle 63000.94130 Radwegebau Unstrut-Werra um 40.000 EUR vermindert. Dies wird durch die Ausschreibungsergebnisse ermöglicht.

(Anlage)

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 1

Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates nicht angenommen.

Beschluss-Nr. 105/2-14/2026:

Antrag auf Änderung des Haushaltsplanentwurfes 2026, Tagesordnungspunkt 9 der Gemeinderatssitzung am 28.05.2026, „Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026“

Einreicher: CDU-Fraktion

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat der Landgemeinde Südeichsfeld stellt den Antrag, den Haushaltsplan 2026 für folgende Positionen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt zu ändern:

Verwaltungshaushalt:

Änderung 1:

Haushaltsstelle 90000.00100 - Grundsteuer B - wird verändert auf:

o in den Einnahmen: 550.000,00 € (bisher 630.000,00 €)

Änderung 2:

Haushaltsstelle 90000.00300 - Gewerbesteuer - wird verändert auf:

o in den Einnahmen: 1.580.000,00 € (bisher 1.500.000,00 €)

Vermögenshaushalt:

Änderung 3:

Haushaltsstelle 63000.94000.011 - Straßen, Wege, Brücken, - Diedorf Lindenstraße - wird verändert auf:

o in den Ausgaben: 30.000,00 € (bisher 10.000,00 €)

Änderung 4:

Haushaltsstelle 76070.94000 - DGH Schierschwende, Baumaßnahme Elektroanlage - wird verändert auf:

o in den Ausgaben: 20.000,00 € (bisher 0,00 €)

Änderung 5:

Haushaltsstelle 77100.93500 - Bauhof, Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermög. Bauhof - wird verändert auf:

o in den Ausgaben: 40.000,00 € (bisher 80.000,00 €)

Der in der Haushaltssatzung 2026 nachrichtlich ausgewiesene Hebesatz für die Grundsteuer B („b“) für Grundstücke (B)“) wird von 495 v. H. auf 432 v. H. geändert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus den beschlossenen Änderungen ergebenden Anpassungen der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes, der Berechnung der dauernden Leistungsfähigkeit sowie des Finanz- und Investitionsplanes entsprechend vorzunehmen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Südeichsfeld in der geänderten Form anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 3

Beschluss-Nr. 105/3-14/2026:

Änderungsantrag zum TOP 9 der Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2026 - Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026

-

aufgehoben durch Beschluss Nr. 111-15/2026 der Gemeinderatssitzung vom 11.06.2026

Beschluss-Nr. 105/4-14/2026:

Änderungsantrag zum TOP 9 der Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2026 - Beratung und Beschlussfassung: Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Südeichsfeld 2025 - 2029

-

aufgehoben durch Beschluss Nr. 112-15/2026 der Gemeinderatssitzung vom 11.06.2026

Beschluss-Nr. 105-14/2026:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026

-

aufgehoben durch Beschluss Nr. 113-15/2026 der Gemeinderatssitzung vom 11.06.2026

Beschluss-Nr. 106-14/2026:

Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Südeichsfeld 2025 - 2029

-

aufgehoben durch Beschluss Nr. 114-15/2026 der Gemeinderatssitzung vom 11.06.2026

Beschluss-Nr. 107-14/2026:

Übertragung der Zuständigkeiten des Gemeinderates auf den Bürgermeister gemäß § 29 Absatz 4 ThürKO i.V.m. § 20 Absatz 2 Satz 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Gemeinde Südeichsfeld zur Antragstellung und zum Kreditabruf für Darlehen im Rahmen des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG)

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat beschließt, die Antragstellung zum Abschluss der Kreditverträge, der Bestimmung der Auszahlungsbeträge und die Zeitpunkte der Auszahlungstermine zur Umsetzung des Kommunalen Investitionsprogrammes 2026 bis 2029 gemäß § 29 Absatz 4 ThürKO in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Satz 4 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Gemeinde Südeichsfeld an den Bürgermeister zu über-tragen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 108-14/2026:

Nachträgliche Genehmigung des Kaufs eines Multicars für den Bauhofbereich Ortschaft Lengenfeld unterm Stein

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat beschließt die nachträgliche Genehmigung des Kaufs des ehemaligen Leasing- und Mietfahrzeuges vom Typ Multicar M31 C 4 x 4, Baujahr 2017, amtliches Kennzeichen UH-SE 915, für den Bauhofbereich der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein von der der Fa. HFT Hebe- und Fördertechnik GmbH, Bei der Breitsülze 21, in 99974 Mühlhausen zu einem Preis in Höhe von 32.725,00 € gemäß Auftragsbestätigung vom 15.07.2025.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Beschluss-Nr. 109-14/2026:

Nachträgliche Genehmigung der Auftragsvergabe zur Stellenbewertung der Verwaltungsangestellten

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss, Verwaltung

Der Gemeinderat beschließt die nachträgliche Genehmigung der Auftragsvergabe zur Stellenbewertung der Verwaltungsangestellten an die Gesellschaft für Kommunalberatung HEYDER + PARTNER GmbH, Konrad-Adenauer-Straße 11, 72072 Tübingen, gemäß Angebot vom 30.05.2026.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 10

Enthaltungen: 3

Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderats nicht angenommen.

Beschluss-Nr. 110-14/2026:

Aufnahme zusätzlicher Bestattungsarten auf dem Friedhof der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein im Vorgriff auf die künftige Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Südeichsfeld

Einreicher: Bürgermeister, Ortschaftsrat Lengenfeld unterm Stein

Der Gemeinderat beschließt im Vorgriff auf die künftig geplante Änderung der Friedhofssatzung, dass auf dem Friedhof in der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein künftig folgende zusätzliche Bestattungsart angeboten wird:

Wahlgrabstätten/Familiengrabstätten

Abmessungen der Einfassung: L 180 cm, B 180 cm, H 15 cm

Folgende Gebühr wird erhoben:

Erwerb von Nutzungsrechten

Wahlgrabstätten/Familiengrabstätten: 1.290,00 €

Die bisherige Friedhofssatzung sieht diese Bestattungsart für die Ortschaft Lengenfeld unterm Stein nicht vor. Aus den Reihen der Bevölkerung ist der Wunsch nach dieser Bestattungsart zu vernehmen.

Als Fläche wird das Grabfeld 3 dafür vorgesehen (Reihengräber mit Belegung von 1994 - 2000). Aktuell ist ca. 1/3 des Grabfeldes beräumt. Bis zum Frühjahr 2028 wird mehr als die Hälfte des Grabfeldes beräumt sein. Die Ruhezeiten von 30 Jahren finden bei der frühesten Belegung ab 01.07.2026 volle Berücksichtigung.

Um auf bestehende Bedarfe reagieren zu können und den Bürgerinnen und Bürgern alternative Bestattungsmöglichkeiten anzubieten, soll bereits vor der formellen Satzungsänderung die Einführung dieser Bestattungsformen erfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen organisatorischen und planerischen Maß-nahmen zur Umsetzung zu veranlassen sowie die Aufnahme dieser Bestattungsart in die zu überarbeitende Friedhofssatzung vorzubereiten.

Die Erweiterung tritt zum 01.07.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

15. Sitzung vom 11.06.2026

Beschluss-Nr. 111-15/2026:

Aufhebung des Beschlusses 105/3-14/2026 zum Änderungsantrag der Fraktion Liste Wendehausen zum TOP 9 der Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2026 - Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026

Einreicher: Bürgermeister

Der Beschluss Nr. 105/3-14/2026 des Gemeinderates zum Änderungsantrag zum TOP 9 der Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2026:

„Der Stellenplan Teil B - Angestellte wird wie folgt geändert:

Im Abschnitt 02000 - allg. Verwaltung wird die Entgeltgruppe 10 auf 9b geändert.

Im Abschnitt 03000 - Finanzen wird die Entgeltgruppe 11 auf 9b und die Entgeltgruppe 9c auf 9b geändert.

Im Abschnitt 60000 - Bauamt wird die Entgeltgruppe 11 auf 9b geändert.“

wird aufgrund der Beanstandung gemäß § 44 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 1

Beschluss-Nr. 112-15/2026:

Aufhebung des Beschlusses 105/4-14/2026 zum Änderungsantrag der Fraktion Liste Wendehausen zum TOP 9 der Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2026 - Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026

Einreicher: Bürgermeister

Der Beschluss Nr. 105/4-14/2026 des Gemeinderates zum Änderungsantrag zum TOP 9 der Sitzung des Gemeinderates am 28.05.2026:

„Der Stellenplan Teil B - Angestellte wird wie folgt geändert:

Im Abschnitt 02000 - allg. Verwaltung wird ein kw-Vermerk 1,00 VZÄ eingefügt.

Im Abschnitt 03000 - Finanzen wird ein kw-Vermerk 1,00 VZÄ eingefügt.

Im Abschnitt 11100 - öffentliche Ordnung wird ein kw-Vermerk 1,00 VZÄ eingefügt.

Im Abschnitt 60000 - Bauamt wird ein kw-Vermerk 1,00 VZÄ eingefügt.“

wird aufgrund der Beanstandung gemäß § 44 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 2

Beschluss-Nr. 113-15/2026:

Aufhebung des Beschlusses 105-14/2026

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026

Einreicher: Bürgermeister

Der Beschluss Nr. 105-14/2026 des Gemeinderates am 28.05.2026:

„Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026 in der geänderten Form anzunehmen.“

wird aufgrund der Beanstandung gemäß § 44 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 1

Beschluss-Nr. 114-15/2026:

Aufhebung des Beschlusses Nr. 106-14/2026

Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Südeichsfeld 2025 - 2029

Einreicher: Bürgermeister

Der Beschluss Nr. 106-14/2026 des Gemeinderates am 28.05.2026:

„Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in Verbindung mit § 24 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (Thür-GemHV) beschließt der Gemeinderat den Finanzplan der Gemeinde Südeichsfeld für die Jahre 2025 - 2029.“

wird aufgrund der Beanstandung gemäß § 44 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 1

Beschluss-Nr. 115/1-15/2026:

Änderungsantrag zu TOP 06 der Sitzung des Gemeinderates am 11.06.2026 - Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld

Einreicher: Fraktion CDU

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt den in der Sitzung eingebrachten Änderungsantrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2026.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 115/2-15/2026:

Änderungsantrag zu TOP 06 der Sitzung des Gemeinderates am 11.06.2026 - Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld

Einreicher: Fraktion Bürgervereinigung Diedorf/Katharinenberg

Der Stellenplan Teil B - Angestellte wird wie folgt geändert:

Im Abschnitt 02000 - allgemeine Verwaltung wird ein kw-Vermerk bei EG 8 betreffend 0,77 VZÄ eingefügt.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 6

Enthaltungen: 5

Beschluss-Nr. 115/3-15/2026:

Änderungsantrag zu TOP 06 der Sitzung des Gemeinderates am 11.06.2026 - Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld

Einreicher: Fraktion Bürgervereinigung Diedorf/Katharinenberg

Der Stellenplan Teil B - Angestellte wird wie folgt geändert:

1. Im Abschnitt 03000 - Finanzen wird ein ku-Vermerk bei EG 11 mit folgendem Inhalt eingefügt: künftig umzuwandeln in EG 10.

2. Im Abschnitt 60000 - Bauamt wird ein ku-Vermerk bei EG 11 mit folgendem Inhalt eingefügt: künftig umzuwandeln in EG 10.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 5

Beschluss-Nr. 115/4-15/2026:

Änderungsantrag zu TOP 06 der Sitzung des Gemeinderates am 11.06.2026 - Beratung und Beschlussfassung: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld

Einreicher: Fraktion Bürgervereinigung Didorf/Katharinenberg

Der Stellenplan wird unter „Nachrichtlich“ (Seite 4) als qualifizierter Sperrvermerk wie folgt ergänzt:

1. Betroffene Planstellen und Beschäftigungspositionen

Die nachfolgend aufgeführten Planstellen und Beschäftigtenpositionen sind mit einem qualifizierten Sperrvermerk gemäß § 28 ThürGemHV versehen:

-

sämtliche aktuell unbesetzten Planstellen und Beschäftigtenpositionen und

-

sämtliche im Laufe des Haushaltsjahres 2026 durch Kündigung, Renteneintritt, Versetzung oder sonstige Fluktuation freiwerdenden Planstellen.

2. Wirkung: Einstellungsstopp

Die Sperre nach Nr. 1 bewirkt einen sofortigen Einstellungsstopp für die betroffenen Positionen. Die Besetzung dieser Stellen oder der Abschluss neuer Arbeitsverträge hierfür ist grundsätzlich unzulässig.

3. Aufhebung der Sperre

Die Aufhebung der Sperre und damit die Freigabe der Stellen zur dauerhaften Wiederbesetzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Gemeinderates durch einen gesonderten Beschluss. Eine Aufhebung durch den Bürgermeister im Wege des laufenden Geschäfts ist ausgeschlossen.

4. Ausnahmeregelung für gesetzliche Pflichtaufgaben

Ausgenommen von diesem Einstellungsstopp sind Neueinstellungen und Nachbesetzungen, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben der Gemeinde nach § 2 ThürKO zwingend erforderlich sind und bei denen ein Aufschub zu einem rechtswidrigen Zustand führen würde.

5. Ausnahmeregelung für befristete Vertretungen

Ausgenommen von der Sperre sind zudem sachlich befristete Einstellungen zur Vertretung von Bestandsmitarbeitern während der gesetzlichen Elternzeit, eines Beschäftigungsverbotes oder bei nachgewiesener, ununterbrochener Erkrankung von mehr als sechs Wochen (Lohnfortzahlungsende). Diese Vertretungseinstellungen sind zwingend auf die Dauer des Ausfalls der zu vertretenden Person zu befristen. Ein dauerhafter Aufbau von Stellenanteilen ist hiermit nicht zulässig.

6. Anzeigepflicht

Der Bürgermeister ist verpflichtet, dem Hauptausschuss jede unter die Punkte 4 und 5 fallende Einstellung in der nächstfolgenden Sitzung schriftlich unter Angabe der konkreten Notwendigkeit anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen: 1

Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderates nicht angenommen.

Beschluss-Nr. 115-15/2026:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2026 in der geänderten Form anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 18

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Beschluss-Nr. 116-15/2026:

Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Südeichsfeld 2025 - 2029

Einreicher: Bürgermeister

Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in Verbindung mit § 24 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) beschließt der Gemeinderat den Finanzplan der Gemeinde Südeichsfeld für die Jahre 2025 - 2029.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Beschluss-Nr. 117-15/2026:

Vergabe „Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Tiefbau/Rohbau

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die „Vergabe Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Tiefbau/Rohbau an die Firma Universal Bau GmbH, Felchtaer Landstr. 1, 99974 Mühlhausen zu einem Angebotspreis in Höhe von 166.358,70 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 118-15/2026:

Vergabe „Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Gerüstbau

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die „Vergabe Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Gerüstbau an die Firma Dachbau Riese, Bahnhofstraße 54, 99976 Lengenfeld unterm Stein zu einem Angebotspreis in Höhe von 7.624,33 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 119-15/2026:

Vergabe „Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Zimmerer

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die „Vergabe Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Zimmerer an die Firma Zimmerei/Holzbau R. Bartloff, Hauptstraße 123, 99976 Lengenfeld unterm Stein zu einem Angebotspreis in Höhe von 18.017,43 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 120-15/2026:

Vergabe „Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Dachdeckerarbeiten

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die „Vergabe Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Dachdeckerarbeiten an die Firma Dachbau Riese, Bahnhofstraße 54, 99976 Lengenfeld unterm Stein zu einem Angebotspreis in Höhe von 45.524,77 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 121-15/2026:

Vergabe „Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Tischler/Fenster

Einreicher: Bürgermeister, Hauptausschuss

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die „Vergabe Sportplatz Lengenfeld unterm Stein“ - Tischler/Fenster an die Tischlerei Schröter, Mühlhäuser Straße 41, 99986 Oberdorla zu einem Angebotspreis in Höhe von 21.634,20 € (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 122-15/2026:

Einführung eines Beschlusskatasters zur Nachverfolgung von Gemeinderats-Beschlüssen

Einreicher: Fraktion Bürgervereinigung Diedorf/Katharinenberg

1.

Die Gemeindeverwaltung wird verpflichtet, bis zum 31.12.2026 ein fortlaufendes, digitales Beschlusskataster für

a)

Beschlüsse des Gemeinderates,

b)

Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates, wenn der Beschluss nicht nur ein vorbereitender Beschluss für den Gemeinderat ist bzw. nur der Vorbereitung einer Sitzung des Gemeinderates dient und

c)

Beschlüsse der einzelnen Ortschaftsräte, wenn der betreffende Ortschaftsrat dies durch Beschluss verlangt hat,

einzurichten und sodann zu führen. Aufzunehmen sind, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 vorliegen,

-

alle zukünftigen Beschlüsse, mithin Beschlüsse, die

o

in den Fällen von Satz 1 Buchstabe a) und b) nach dem 11.06.2026 gefasst wurden,

und

o

in den Fällen von Satz 1 Buchstabe c), nach dem Beschluss gefasst wurden, in denen der betreffende Ortschaftsrat die Aufnahme seiner Beschlüsse in das Beschlusskataster verlangt hat

sowie

-

alle schon zuvor gefassten Beschlüsse, wenn sie noch nicht erledigt sind.

2.

Das Beschlusskataster muss mindestens folgende Informationen zu jedem aufzunehmenden Beschluss enthalten:

a)

Datum der Beschlussfassung und Name des Gremiums,

b)

eindeutige Beschlussnummer,

c)

Wortlaut (Tenor) des Beschlusses (die Verwaltung darf den Wortlaut des Beschlusses durch die Angabe eines Kurztitels und die Angabe des Kerninhalts ersetzen)

d)

Aktueller Bearbeitungsstand (z.B. „in Bearbeitung“,“erledigt“, „dauerhafte Aufgabe“, „zurückgestellt“),

e)

Zuständiges Amt/verantwortliche Person in der Verwaltung,

f)

Datum der voraussichtlichen oder tatsächlichen Erledigung,

g)

kurzer Sachstandsbericht bzw. Begründung bei Verzögerungen.

3.

Das Beschlusskataster ist für alle Mitglieder des Gemeinderates sowie die Ortschaftsbürgermeister digital (z.B. über das Ratsinformationssystem) jederzeit einsehbar zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr. 123-15/2026:

Ermächtigung Hauptausschuss zur Vergabe von Aufträgen

Einreicher: Fraktion Liste Wendehausen

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt den Hauptausschuss zu ermächtigen, die Vergabe von Aufträgen für Investitionen zu beschließen, die bereits im Vermögenshaushalt des Haushaltsplanes 2026 durch den Gemeinderat beschlossen wurden und für die der Gemeinderat zuständig wäre.

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 21

davon anwesend: 20

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 11

Enthaltungen: 1

Mit der erforderlichen Mehrheit ist der Antrag durch die Abstimmung des Gemeinderats nicht angenommen.