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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Straßenreinigung

In der Gemeinde Südeichsfeld ist die Straßenreinigungspflicht per Satzung geregelt. Danach sind u.a. die Reinigung von Gehwegen, Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle innerhalb der geschlossenen Ortslagen auf die Anlieger übertragen. Das gilt auch für Eigentümer von unbebauten Grundstücken.

Eine ausreichende Reinigung umfasst grundsätzlich das Kehren und die Beseitigung aller Verunreinigungen. Weiterhin müssen bei Notwendigkeit auch Unkraut, Gras, Moos und sonstige Pflanzen aus der Gehwegfläche entfernt werden. Die Gehwege sind in der Regel mindestens einmal wöchentlich zu reinigen. Außerordentliche Verunreinigungen müssen unverzüglich beseitigt werden.

In der Satzung über die Straßenreinigung ist festgehalten, dass Verpflichtete in geeigneter Weise Vorsorge zu treffen haben, dass die ihnen auferlegten Verpflichtungen ordnungsgemäß von einem Dritten erfüllt werden, wenn sie das Grundstück nicht oder nur unerheblich selbst nutzen. Name und Anschrift des Dritten sind der Gemeinde umgehend mitzuteilen. Zweige von Bäumen und Sträuchern, die den Fußgänger- und Straßenverkehr behindern können, sind bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Ordnungsbehördliche Verordnung

Mit der wachsenden Anzahl von Haustieren steigt leider auch die Verschmutzung der Gehwege, Straßen, Kinderspielplätze und Wiesen.

Verunreinigungen durch Hundekot sind ein großes Ärgernis für die Einwohner. Die Halter oder Führer eines Hundes haben dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf öffentlichen Plätzen, Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten und Wiesen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Hundehalter oder -führer zu beseitigen.

Umweltgefährdende Abfallentsorgung

Leider kommt es immer häufiger vor, dass Haus- und Sperrmüll, Autoreifen und Bauschutt u.a. auch Schadstoffe oder Elektrogeräte an Feld- und Waldwegen oder privaten Grundstücken vorsätzlich illegal entsorgt werden. Auch Grünschnitt, Gras und Laub, deren sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald oder in der freien Natur entsorgt werden. Illegale Müllentsorgungen können teuer werden, wenn Verursacher festgestellt werden.

Allgemeine Hinweise

Zurzeit sind viele Menschen in der Natur unterwegs und hinterlassen viel Müll an Rastplätzen. Das ist kein schöner Anblick. Nicht an allen Rastplätzen stehen Mülleimer zur Verfügung. Jeder sollte Verantwortung zeigen und seine Hinterlassenschaften mitnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ordnungsamt