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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Beschlüsse Hauptausschuss

27. Sitzung vom 23.11.2023

Beschluss Nr. 31-27/2023

Genehmigung der Niederschrift der 26. Sitzung des Hauptausschusses vom 19.10.2023

Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 19.10.2023 zu genehmigen.

29. Sitzung vom 22.02.2024

Beschluss Nr. 32-29/2024

Genehmigung der Niederschrift der 27. Sitzung des Hauptausschusses vom 23.11.2023

Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 23.11.2023 zu genehmigen.

Beschluss Nr. 33-29/2024

Genehmigung der Niederschrift der 28. Sitzung des Hauptausschusses vom 18.01.2024

Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 18.01.2024 zu genehmigen.

30. Sitzung vom 11.04.2024

Beschluss Nr. 34-30/2024

Genehmigung der Niederschrift der 29. Sitzung des Hauptausschusses vom 22.02.2024

Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 22.02.2024 zu genehmigen.

Beschlüsse Gemeinderat

33. Sitzung vom 25.04.2024

Beschluss Nr. 235-33/2024

Genehmigung der Niederschrift der 31. Sitzung des Gemeinderates vom 01.02.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 31. Sitzung des Gemeinderates vom 01.02.2024 zu genehmigen.

Beschluss Nr. 236-33/2024

Genehmigung der Niederschrift der 32. Sitzung des Gemeinderates vom 07.03.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 32. Sitzung des Gemeinderates vom 07.03.2024 zu genehmigen.

Beschluss Nr. 237-33/2024

Feststellung der Jahresrechnung 2022

Die Jahreshaushaltsrechnung der Gemeinde Südeichsfeld wurde durch die Verwaltung der Gemeinde Südeichsfeld entsprechend der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 gerechnet und durchgeführt.

Dem Rechnungsprüfungsamt beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises lagen zur Prüfung vor:

  1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, beschlossen am 02.12.2021
  2. Jahresrechnung 2022 mit Anlagen vom 23.02.2023
  3. Hauptsatzung, Satzungen und Geschäftsordnung sowie Dienstanweisungen
  4. Beschlüsse des Gemeinderates
  5. Genehmigungen/Eingangsbestätigungen der Rechtsaufsichtsbehörde
  6. Sachbücher, Belegbände und sonstige Bücher und Aktenvorgänge, soweit sie zur Durchführung der Prüfung erforderlich waren.

Die Frist zur Aufstellung der Jahresrechnung gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO wurde seitens der Verwaltung eingehalten.

Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 11.03.2024 digital zur Verfügung gestellt und kann zudem in der Kämmerei der Gemeinde Südeichsfeld, Dienststelle Heyerode, jederzeit eingesehen werden.

Die Auslegung der festgestellten Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes erfolgt gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der der Zeit vom 27.05. bis 11.06.2024 während der Sprechzeiten im Zimmer 106 der Dienststelle in 99988 Heyerode, Hauptstraße 22.

Sprechzeiten sind:

Montag

9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag

9:00 - 12:00 Uhr.

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt in seiner heutigen Sitzung:

Die Jahresrechnung 2022 wird festgestellt.

Beschluss Nr. 238-33/2024

Jahresrechnung 2022 - Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, dem Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld für die Haushaltsrechnung 2022 Entlastung zu erteilen.

Beschluss Nr. 239-33/2024

Jahresrechnung 2022 - Entlastung des Beigeordneten

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, dem Beigeordneten der Gemeinde Südeichsfeld für die Haushaltsrechnung 2022 Entlastung zu erteilen.

Beschluss Nr. 240-33/2024

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Hallungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Hallungen vom 11.04.2019 in der vorliegenden Form.

Beschluss Nr. 241-33/2024

Austritt aus dem Förderverein „Waldbad Ritzenhausen“ e.V.

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt den Austritt aus dem Förderverein „Waldbad Ritzenhausen“ e.V. zum 30.04.2024, behelfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:

Mit Beitritt der Gemeinde Hallungen ist die Gemeinde Südeichsfeld Eigentümer des Wald-bades Ritzenhausen und trägt somit alle Unterhaltungskosten für das Bad.

Die Gemeinde wird weiterhin den Förderverein „Waldbad Ritzenhausen“ e.V. im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

Beschluss Nr. 242-33/2024

Aufhebung der Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindereinrichtung der Gemeinde Nazza

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Zweckvereinbarung über die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Nazza vom 07.01.2010 sowie die 1. Änderung zur Zweckvereinbarung vom 16.04.2015 fristgerecht zum 31.12.2024 zu kündigen.

Begründung:

Die Gemeinde Hallungen wurde per Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisan-gehöriger Gemeinden aufgelöst und zum 01.01.2024 in das Gebiet der Landgemeinde Südeichsfeld eingegliedert. Die Gemeinde Südeichsfeld ist per Gesetz Rechtsnachfolger der Gemeinde Hallungen.

Die Gemeinde Hallungen hat mit der Gemeinde Nazza eine Zweckvereinbarung zur Aufnahme von Kindern in die Kindereinrichtung in Nazza geschlossen.

Gemäß Thüringer Kindertagesstättengesetz (ThürKitaG) haben Eltern per Gesetz das Wunsch- und Wahlrecht ihre Kinder in verschiedener Kindereinrichtungen, auch außerhalb der Wohnsitzgemeinde, im Rahmen freier Kapazitäten betreuen zu lassen. Dabei kommt es nicht auf die Bedarfsplanung, sondern auf die tatsächliche Belegung der Einrichtung an.

Die Wohnsitzgemeinde hat der aufnehmenden Gemeinde einen pauschalierten Betriebskostenanteil, der jährlich neu festgesetzt wird, zu erstatten.

Beschluss Nr. 243-33/2024

Bauleitplanung der Gemeinde Südeichsfeld

Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Steingraben“ (OT Hildebrandshausen) der Gemeinde Südeichsfeld

im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3) und § 2 (1) BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Steingraben“ (OT Hildebrandshausen) der Gemeinde Südeichsfeld auf der Grundlage des § 1 (3) und § 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

b)

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Steingraben“ der Gemeinde Südeichsfeld soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt werden.

c)

Mit der Ausarbeitung der Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Steingraben“ der Gemeinde Südeichsfeld soll das Architekturbüro Bianka Bischoff- Käsemann beauftragt werden.

d)

Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten der Planung und künftigen inneren Erschließung des Standortes. Dieses wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde gesichert.

Begründung:

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Steingraben“ Gemeinde Südeichsfeld (OT Hildebrandshausen) wird durch den Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:

Die Aufstellung des o.a. Bauleitplanes ist erforderlich, um die weitere städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Südeichsfeld im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich für künf-tige Vorhaben gemäß § 29 BauGB nach den Vorgaben des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu sichern und ist in der Begründung ausführlich erläutert.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Erweiterung eines bestehenden Betriebsgeländes, dessen Lager- und Stellflächen aufgrund der betriebswirtschaftlichen Situation erweitert werden müssen.

Auslöser der Planung ist der Antrag eines Vorhabenträgers, betreffend die Flurstücke Nr. 32/13; 56 und einen Teil des Flurstücks Nr. 32/14. Gleichzeitig wird dem Gebot des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a (2) BauGB Rechnung getragen (Vorrang der intensiven gegenüber einer extensiven Siedlungsentwicklung).

Beschluss Nr. 244-33/2024

Außerplanmäßige Ausgabe -

Vergabe Sanierung Dachfläche Sportlerheim Faulungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die Sanierung der Dachfläche des Sportlerheimes in Faulungen an die Firma Dach- und Holzbau Enrico Motz, Hauptstraße 2, 99988 Südeichsfeld OT Diedorf, in Höhe von 38.289,32 € brutto als außerplanmäßige Ausgabe zu vergeben.

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch die Haushaltsstelle 90000.0611 - Zuweisung ohne Zweckbindung.

Beschluss Nr. 245-33/2024

Öffnungszeiten und Eintrittspreise für das Schwimmbad der Gemeinde Südeichsfeld, Ortschaft Lengenfeld unterm Stein

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt:

Folgende Preise gelten im Schwimmbad der Ortschaft Lengenfeld unterm Stein:

Tageskarte für Erwachsene

3,50 €

Tageskarte für Kinder ab 4 Jahre und

Jugendliche bis unter 18 Jahre

 — 

2,50 €

12er Blockkarte für Erwachsene

35,00 €

12er Blockkarte für Kinder ab 4 Jahre und

Jugendliche bis unter 18 Jahre

 — 

25,00 €

Jahreskarte für Erwachsene

60,00 €

Jahreskarte für Kinder ab 4 Jahre und

Jugendliche bis unter 18 Jahre

 — 

30,00 €

Schülergruppen ab 10 Personen je Person

2,00 €

Badegäste ab 18.00 Uhr

2,00 €

Für die Aktiven der FFW der Gemeinde Südeichsfeld

gilt bei Einzelkarten

 — 

2,00 €

(unter Vorlage des Dienstausweises)

Die Jahreskarte berechtigt auch zum Eintritt in das Schwimmbad in Hallungen.

Öffnungszeiten

Zur Absicherung der Schwimmbadsaison öffnet das Freibad folgendermaßen:

während der Schulzeit

von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr

an den Wochenenden und

in den Schulferien

 — 

von 10:00 Uhr bis 19:00 Uhr

bei gutem sommerlichen Badewetter

auch möglich

 — 

von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Beschluss Nr. 246-33/2024

Öffnungszeiten und Eintrittspreise für das Schwimmbad der Gemeinde Südeichsfeld, Ortschaft Hallungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt:

Folgende Preise gelten im Schwimmbad der Ortschaft Hallungen:

Tageskarte für Erwachsene

3,00 €

Tageskarte für Kinder ab 4 Jahre und

Jugendliche bis unter 18 Jahre

 — 

1,00 €

Jahreskarte für Erwachsene

60,00 €

Jahreskarte für Kinder ab 4 Jahre und

Jugendliche bis unter 18 Jahre

 — 

30,00 €

Für die Aktiven der FFW der Gemeinde Südeichsfeld

gilt bei Einzelkarten

 — 

2,00 €

(unter Vorlage des Dienstausweises )

Die Jahreskarte berechtigt auch zum Eintritt in das Schwimmbad in Lengenfeld unterm Stein.

Öffnungszeiten

Zur Absicherung der Schwimmbadsaison öffnet das Freibad folgendermaßen:

täglich

von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr