Auf der Grundlage des § 55, der §§ 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld folgende Haushaltssatzung und folgenden Haushaltsplan:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird hiermit festgesetzt und schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und in den Ausgaben mit | 11.589.300,00 € |
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und in den Ausgaben mit | 832.000,00 € |
ab.
| Somit beträgt das Gesamtvolumen des Haushaltes | |
| der Gemeinde Südeichsfeld für das Haushaltsjahr 2025 | |
| in den Einnahmen und in den Ausgaben | 12.421.300,00 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.900.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.
§ 6
Gemäß § 45a Abs. 9 ThürKO erhalten die Ortschaften folgendes Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben
| Diedorf | 3.600,00 € |
| Faulungen | 1.600,00 € |
| Hallungen | 1.000,00 € |
| Heyerode | 5.600,00 € |
| Hildebrandshausen | 1.500,00 € |
| Katharinenberg | 900,00 € |
| Lengenfeld unterm Stein | 3.600,00 € |
| Schierschwende | 800,00 € |
| Wendehausen | 2.500,00 € |
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft
Heyerode, den 14.07.2025
Gemeinde Südeichsfeld — Siegel
gez. Andreas Henning
Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden bereits mit der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Südeichsfeld vom 10.12.2024 (Beschluss-Nr. 21-03/2024 vom 28.11.2024) wie folgt festgesetzt (unverändert):
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe | |
|
| (A-Steuer) | 271 v. H. |
| b) | für die Grundstücke | |
|
| (B-Steuer) | 389 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
Bekanntmachungshinweis:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Südeichsfeld 2025 wurde durch Beschluss des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 30.06.2025 beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 04.07.2025 die Eingangsbestätigung.
Am 14.07.2025 erfolgte daraufhin durch den Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld die rechtswirksame Ausfertigung der Satzung.
Mit der Veröffentlichung im „Südeichsfeldboten“, dem Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Jahrgang 11, Nr. 7/2025 vom 26.07.2025, erfolgte die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung gilt mit dem Erscheinungstag des Amtsblatts der Gemeinde Südeichsfeld als bekanntgegeben.
Die Auslegung des Haushaltsplanes erfolgt in der Zeit vom 28.07. bis 15.08.2025 während der Sprechzeiten im Zimmer 106 der Dienststelle in 99988 Heyerode, Hauptstraße 22.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2025 besteht gem. § 57 (3) Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung.
| Sprechzeiten sind: | |
| Montag | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 - 12.00 Uhr |
Gemeinde Südeichsfeld
gez. Andreas Henning — - Siegel -
Bürgermeister