Der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis erinnert an die Bezahlung der am 01.09.2025 fälligen Müllgebühren gemäß der Jahres-vorausveranlagungs- und Änderungsbescheide 2025.
Die pünktliche Bezahlung der Müllgebühren vermeidet die Mahnung der Forderung und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Mülverstedt, Werkleiterin