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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Aus dem Ordnungsamt:

Anmeldungspflicht für öffentliche Veranstaltungen & Festumzüge

Gemäß § 42 ThürOBG und § 29 Abs. 2 StVO sind öffentliche Veranstaltungen und Festumzüge anzeigepflichtig!

1.

Formular abrufen: https://lg-suedeichsfeld.de/rathaus/formulare/

 

"Anzeige einer Veranstaltung (OBG)"  

 

"Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öff. Grund"

2.

Ausfüllen und Einreichen:

 

Per E-Mail an ordnungsamt@lg-suedeichsfeld.de,

per Post oder persönlich.

Die Gemeinde leitet Ihre Anzeige zur Abstimmung an das Landratsamt, die Leitstelle der Rettungskräfte und an die Polizeiinspektion weiter, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Wir sind für Sie da!

Ihr Ordnungsamt