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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Gemeinde Südeichsfeld

Auf der Grundlage des § 55, der §§ 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld folgende Haushaltssatzung und folgenden Haushaltsplan:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird hiermit festgesetzt und schließt

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und in den Ausgaben mit

11.882.200,00 €

im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und in den Ausgaben mit

6.629.600,00 €

ab.

Somit beträgt das Gesamtvolumen des Haushaltes der Gemeinde Südeichsfeld für das Haushaltsjahr 2026

in den Einnahmen und in den Ausgaben

18.511.800,00 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Nachrichtlich:

Im Rahmen des Thüringer Kommunalen Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029 (ThürKIpG) ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.200.000 € vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.900.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt der als Anlage beigefügte Stellenplan.

§ 6

Gemäß § 45a Abs. 9 ThürKO erhalten die Ortschaften folgendes Budget zur Erfüllung ihrer Aufgaben

Diedorf

3.600,00 €

 

Faulungen

1.600,00 €

 

Hallungen

1.000,00 €

 

Heyerode

5.600,00 €

 

Hildebrandshausen

1.500,00 €

 

Katharinenberg

900,00 €

 

Lengenfeld unterm Stein

3.600,00 €

 

Schierschwende

800,00 €

 

Wendehausen

2.500,00 €

 

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.

Heyerode, den 06.07.2026

Gemeinde Südeichsfeld  Siegel

gez. Andreas Henning, Bürgermeister

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden mit der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuern (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Südeichsfeld (Beschluss Nr. 104-14/2026 vom 28.05.2026) wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer 

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (A)

380 v. H.

 

b)

für Grundstücke (B)

432 v. H.

2.

Gewerbesteuer

 

400 v. H.