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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung

Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen

hier: Anhörung der Einwohner der Gemeinde Südeichsfeld zu § 9 ThürGNGG 2024

In der Plenarsitzung am 5. Juli 2023 hat der Thüringer Landtag den o. g. Gesetzentwurf in erster Beratung behandelt und an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat am 7. Juli 2023 beschlossen, vom 14. August 2023 bis zum 15. September 2023 ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf (DS 7/8231) durchzuführen.

In Artikel 1 § 9 des zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurfs der Landesregierung werden für den Wartburgkreis und den Unstrut-Hainich-Kreis folgende Strukturänderungen vorgeschlagen:

§ 9 ThürGNGG 2024:

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Die Gemeinde Frankenroda wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Frankenroda wird in das Gebiet der Stadt Amt Creuzburg eingegliedert.

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Die Gemeinde Hallungen wird aus der Verwaltungsgemeinschaft „Hainich-Werratal“ ausgegliedert.

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Das bisher zum Wartburgkreis gehörende Gebiet der Gemeinde Hallungen wird in das Gebiet des Unstrut-Hainich-Kreises eingegliedert.

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Die Gemeinde Hallungen wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde Hallungen wird in das Gebiet der Gemeinde Südeichsfeld eingegliedert.

Des Weiteren erhalten alle Anzuhörenden im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Gelegenheit, sich zu folgenden Fragen zu äußern:

Frage 1: Wie bewerten Sie das Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 2: Wie bewerten Sie die Ziele der freiwilligen Neugliederung von kreisangehörigen Gemeinden?

Frage 3: Wie bewerten Sie die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im Verfahren zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 4: Wie bewerten Sie die finanziellen Anreize zur freiwilligen Neugliederung?

Frage 5: Wie bewerten Sie die vorgesehene Verkürzung der Förderperiode um 2 Jahre?

Die Anhörung erfolgt in der Zeit vom

14. August 2023 bis zum 15. September 2023

in der Gemeinde Südeichsfeld, Dienststelle Heyerode, Hauptstraße 22, 99988 Südeichsfeld, Zimmer 106 (1. Obergeschoss)

während der Sprechzeiten

montags

9:00 bis 12:00 Uhr

dienstags

9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

donnerstags

9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

freitags

9:00 bis 12:00 Uhr.

Anhörungsberechtigt sind alle Einwohner der Landgemeinde Südeichsfeld.

Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens: 5090-240-1489/18 an das

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 240

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

zur Weiterleitung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales an den Landtag gerichtet werden. Bei Stellungnahmen, die nach dem 15. September 2023 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Die im Rahmen des oben genannten Anhörungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen enthalten regelmäßig personenbezogene Daten (Namen, Anschrift und zum Teil Telefonnummern und E-Mailadressen). Die Stellungnahmen werden zum Zweck der Bearbeitung durch die Rechtsaufsichtsbehörde gespeichert und ausgewertet und sodann an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales weitergeleitet. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales speichert die von den Rechtsaufsichtsbehörden übersandten Stellungnahmen, wertet sie aus und leitet die Auswertung und die eingegangenen Stellungnahmen an den Thüringer Landtag weiter.

Zur Sicherung des Schutzes der in diesem Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten wird auf die beiliegende „Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes (ThürBeteildokG)“ hingewiesen.

Das am 1. März 2019 in Kraft getretene Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz (ThürBeteildokG) erfordert, dass sämtliche natürlichen oder juristischen Personen, die sich mit inhaltlichen Beiträgen, insbesondere Stellungnahmen, an einem Gesetzgebungsverfahren beteiligen, in der öffentlich auf den Internetseiten des Thüringer Landtags zugänglichen Beteiligtentransparenzdokumentation mit ihrem Namen und den weiteren in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG genannten Angaben erfasst werden.

Jede natürliche oder juristische Person, die sich an dem Anhörungsverfahren zum o. g. Gesetzentwurf mit einer schriftlichen Äußerung beteiligt, muss deshalb zusammen mit ihrer Stellungnahme die in § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG geforderten Informationen angeben. Zur Vereinfachung des Verfahrens kann das beiliegende Formblatt 2b zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG verwendet werden, das auch beim Thüringer Landesverwaltungsamt bereitgehalten wird. Es ist auch der Information zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes als Anlage beigefügt und kann weiterhin unter https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringerlandtag.de/7-8231/ abgerufen werden. Für den Fall, dass eine Stellungnahme sensible Daten im Sinne von Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung enthält, wird auf Ziffer III des beiliegenden Informationsblatts sowie das ebenfalls beiliegende Formblatt 2c für eine entsprechende Einwilligung in die Datenübermittlung hingewiesen.

Anlagen:

Formblatt 2a

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Gesetzgebungsverfahren des Thüringer Landtags sowie zur Umsetzung des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Formblatt 2b

Formblatt zur Datenerhebung nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetzes

Formblatt 2c

Einwilligung zur Übermittlung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach § 5 Abs. 1 ThürBeteildokG an den Thüringer Landtag

Heyerode, den 24.07.2023

gez. Andreas Henning

Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld — - Siegel -