Genehmigung der Niederschrift der
22. Sitzung des Hauptausschusses vom 16.03.2023
Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 16.03.2023 zu genehmigen.
Beschluss Nr. 28-25/2023
Genehmigung der Niederschrift der
23. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.04.2023
Der Hauptausschuss der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der Sitzung vom 13.04.2023 zu genehmigen.
Beschluss Nr. 202-28/2023
Genehmigung der Niederschrift der
27. Sitzung des Gemeinderates vom 15.06.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, das Protokoll der 27. Sitzung des Gemeinderates vom 15.06.2023 zu genehmigen.
Beschluss Nr. 203-28/2023
Feststellung der Jahresrechnung 2021
Die Jahreshaushaltsrechnung der Gemeinde Südeichsfeld wurde durch die Verwaltung der Gemeinde Südeichsfeld entsprechend der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 gerechnet und durchgeführt.
Dem Rechnungsprüfungsamt beim Landratsamt des Unstrut-Hainich-Kreises lagen zur Prüfung vor:
| a. | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, beschlossen am 06.05.2021 |
| b. | Jahresrechnung 2021 mit Anlagen vom 01.02.2022 |
| c. | Hauptsatzung, Satzungen und Geschäftsordnung sowie Dienstanweisungen |
| d. | Beschlüsse des Gemeinderates |
| e. | Genehmigungen/Eingangsbestätigungen der Rechtsaufsichtsbehörde |
| f. | Sachbücher, Belegbände und sonstige Bücher und Aktenvorgänge, soweit sie zur Durchführung der Prüfung erforderlich waren. |
Die Frist zur Aufstellung der Jahresrechnung gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO wurde seitens der Verwaltung eingehalten.
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes wurde den Gemeinderatsmitgliedern am 22.11.2022 digital zur Verfügung gestellt und kann zudem in der Kämmerei der Gemeinde Südeichsfeld, Dienststelle Heyerode, jederzeit eingesehen werden.
Die Auslegung der festgestellten Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes erfolgt gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO in der der Zeit vom 25.09. bis 09.10.2023 während der Sprechzeiten im Zimmer 106 der Dienststelle in 99988 Heyerode, Hauptstraße 22.
Sprechzeiten sind:
| Montag | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr. |
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt in seiner heutigen Sitzung:
Die Jahresrechnung 2021 wird festgestellt.
Anlage: Prüfbericht 2021
Beschluss Nr. 204-28/2023
Jahresrechnung 2021 - Entlastung des Bürgermeisters
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, dem Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld für die Haushaltsrechnung 2021 Entlastung zu erteilen.
Bemerkung:
Auf Grund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung war der Bürgermeister Herr Andreas Henning von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 205-28/2023
Jahresrechnung 2021 - Entlastung des Beigeordneten
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, dem Beigeordneten der Gemeinde Südeichsfeld, Herrn Steffen Oberthür, für die Haushaltsrechnung 2021 Entlastung zu erteilen.
Bemerkung:
Auf Grund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung war das Gemeinderatsmitglied Herr Steffen Oberthür von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss Nr. 206-28/2023
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Südeichsfeld
für das Jahr 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt, die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Südeichsfeld für das Jahr 2023 in der vorliegenden Form anzunehmen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 18.07.2023 wurde die Gemeinde über die Kommunalaufsicht informiert, dass im Jahr 2023 keine weitere Ausreichung von Abschlagszahlungen nach der ThürSABAusglVO und der ThürSABErstVO erfolgen wird.
Die Gemeinde Südeichsfeld hat bisher Anträge aus Ausgleichsleistungen in Höhe von 1.261.691,96 € gestellt. Die Unterlagen liegen alle vollständig vor.
Durch die Nichtauszahlung der Ausgleichsleistungen ist die Liquidität der Gemeinde nicht mehr gegeben. Der mit der Haushaltssatzung der Landgemeinde beschlossene Kassenkredit reicht nicht aus, um die anstehenden finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Bei den beantragen Ausgleichsleistungen erhält die Gemeinde zunächst nur einen Abschlag in Höhe von 50 % der anerkannten Bausumme. Erst nach Abschluss der Baumaßnahme und vollständiger Bezahlung aller Baurechnungen kann dann der Differenzbetrag als Schlussrechnung abgerufen werden. Die sachliche Beitragspflicht entsteht allerdings erst am 31.12. des Jahres, in dem die Baumaßnahme abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass der Schlussabruf über die vollständigen Ausgleichsleistungen erst im darauffolgenden Jahr gestellt werden kann. Bis dahin muss die Gemeinde die Kosten vorfinanzieren.
Bei den beantragten Abschlagsleistungen handelt es sich durchgehend um Dorferneuerungsmaßnahmen. Hier tritt die Gemeinde bereits in Vorleistungen und muss die Baumaßnahmen bis zur Auszahlung der Mittel der Dorferneuerung ebenfalls vorfinanzieren.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht kann diesem Umstand nur durch die temporäre Erhöhung des Kassenkredites von 1.500.000 € um 1.200.000 € auf 2.700.000 € Rechnung getragen werden.
Dieser Empfehlung folgt nun die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Südeichsfeld für das Haushaltsjahr 2023.
Die Nachtragshaushaltssatzung ist genehmigungspflichtig.
Im Übrigen wird der Kassenkredit nur in der Höhe in Anspruch genommen, wie es zu Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde absolut notwendig wird.
Ohne die Erhöhung des Kassenkredites wird die Gemeinde nicht in der Lage sein, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Umstand basiert aber ausschließlich auf den ausbleibenden Ausgleichsleistungen des Freistaates Thüringen.
In der mittelfristigen Finanzplanung wird der Kassenkredit im Dezember 2023 wieder unter den genehmigungsfreien Höchstbetrag des Kassenkredites zurückgefahren werden können, so dass die Erhöhung des Kassenkredites keine weiteren Folgen für das Haushaltsjahr 2024 haben wird.
Beschluss Nr. 207-28/2023
Vergabe Konzeption und Umsetzung einer Bildungs- und Informationsstelle der Stiftung Naturschutz und des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal
Heimatalm - Grenzblick, Katharinenberg
Der Gemeinderat der Gemeinde Südeichsfeld beschließt die Vergabe der Konzeption und Umsetzung einer Bildungs- und Informationsstelle der Stiftung Naturschutz und des Naturparks Eichsfeld-Hainich-Werratal an der Heimatalm - Grenzblick, Katharinenberg, an die Firma Cognitio Kommunikation und Planung, Westendstraße 23, 34305 Niedenstein, in Höhe von 192.915,66 € (brutto).
Beschluss Nr. 208-28/2023
Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung