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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Auslegung der Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024

gemäß § 20 Absatz 3 Satz 3 ThürKigaG

Die Bedarfsplanung liegt in der Zeit

vom 02.10. bis einschließlich 30.10.2023

zu den Sprechzeiten der Gemeinde Südeichsfeld

Montag:

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:

09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Freitag:

09:00 - 12:00 Uhr

in der Finanzverwaltung der Geschäftsstelle Diedorf,

Ortsteil Diedorf, Brückenstraße 3, Zimmer 18, öffentlich aus.

Diedorf, den 22.09.2023

gez. Andreas Henning

Bürgermeister