Bekanntmachungshinweise:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Südeichsfeld 2023 wurde durch Beschluss Nr. 206-28/2023 des Gemeinderates in seiner öffentlichen Sitzung am 24.08.2023 beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 28.08.2023 die Genehmigung gemäß §§ 118 ff. i. V. m. § 65 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO. Am 01.09.2023 wurde die Satzung durch den Bürgermeister der Gemeinde Südeichsfeld rechtswirksam ausgefertigt.
Mit der Veröffentlichung im „Südeichsfeldbote“, dem Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Jahrgang 9, Nr. 9/2023 am 23.09.2023 erfolgt nunmehr die öffentliche Bekanntmachung der Satzung. Die Satzung gilt mit dem Erscheinungstag des Amtsblatts der Gemeinde Südeichsfeld als bekanntgegeben.
Die Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes erfolgt in der Zeit vom 25.09. bis 09.10.2023 während der Sprechzeiten im Zimmer 106 der Dienststelle in 99988 Heyerode, Hauptstraße 22.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 besteht gem. § 57 (3) Satz 4 der Thüringer Kommunalordnung die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung.
Sprechzeiten sind:
| Montag | 9:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr. |
Gemeinde Südeichsfeld, den 11.09.2023
gez. Andreas Henning
Bürgermeister — -Siegel-