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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 9/2023
Amtlicher Teil
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Information der Friedhofsverwaltung

... zu den Grabarten Reihenrasengrabstätten und Urnenrasengrabstätten

Sehr geehrte Einwohner der Gemeinde Südeichsfeld,

laut unserer Friedhofssatzung gibt es u.a. die Grabarten Reihenrasengrabstätten und Urnenrasengrabstätten.

Hierbei handelt es sich um ebenerdig angelegte Grabstätten ohne Grabumfassung, Bepflanzungen oder Abgrenzungen. Die Grabstätten erhalten lediglich ein auf einer Bodenplatte senkrecht aufgestelltes Grabmal. Kränze, Blumenschmuck und sonstiger Grabschmuck sind bei Bestattungen nur bis zum Abräumen und Einsaat durch die Gemeinde zugelassen.

Wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass zwischen der Abräumung nach der Bestattung und dem Setzen der Bodenplatte keine Bepflanzung erfolgen darf. Die Einsaat von Rasen sowie die Pflege werden sonst unnötig verhindert oder erschwert.

Wenn Sie sich als Angehöriger für eine dieser Grabarten entschieden haben, bitten wir Sie um die Einhaltung der dafür vorgesehenen Gestaltungsgrundsätze.

Die Friedhofssatzung können Sie auf der Seite der Landgemeinde Südeichsfeld, www.lg-suedeichsfeld.de, unter dem Punkt Verwaltung/Satzungen nachlesen.

Bei Fragen zur Friedhofssatzung stehen wir gern zur Verfügung.

Ihre Friedhofsverwaltung