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Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungshinweise:

Die vorstehende Satzung der Gemeinde Südeichsfeld über die Aufhebung der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Hallungen wurde durch Beschluss des Gemeinderats in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2024 beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wurde sodann der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Kommunalaufsicht, angezeigt und zur rechtsaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte mit Schreiben vom 08.05.2024 die Eingangsbestätigung und Zulassung der Bekanntmachung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO.

Am 14.05.2024 erfolgte daraufhin durch den Beigeordneten der Gemeinde Südeichsfeld die rechtswirksame Ausfertigung der Satzung. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Südeichsfeld Nr. 9/2024 am 29.06.2024 wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung vorgenommen. Die Satzung gilt mit diesem Erscheinungstag des Amtsblatts der Gemeinde Südeichsfeld als bekanntgemacht.

Sonstige Hinweise gem. § 21 Abs. 4 ThürKO:

Die Verletzung von gesetzlichen Verfahrens- oder Formvorschriften zum Zustandekommen der Satzung ist mit Ausnahme der Regelungen zur Ausfertigung und Bekanntmachung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Südeichsfeld bei der Gemeinde Südeichsfeld:

  • Dienststelle 99988 Heyerode, Hauptstraße 22,
  • Dienststelle 99988 Diedorf, Brückenstraße 3, oder
  • Dienststelle 99976 Lengenfeld unterm Stein, Unterm Kirchberg 1,

schriftlich geltend gemacht wurde. Die Geltendmachung soll den Sachverhalt der Verletzung bezeichnen. Wurde die Verletzung innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht, so kann sie auch nach Ablauf dieser Frist noch von jedermann geltend gemacht werden.

Gemeinde Südeichsfeld

gez. Andreas Henning

Bürgermeister

-Siegel-