Am Freitag den 28. März 2025 findet um 20:00 Uhr im KUZ (Kulturzentrum Alsfassen Dechant Gomm Str.) St. Wendel, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinsamen Jagdbezirkes der Stadt St. Wendel statt.
Hierzu sind alle Jagdgenossen herzlich eingeladen. Jagdgenosse ist jeder nachweislich eingetragene Eigentümer von Grundstücken im genannten Jagdbezirk, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann. Soll ein Jagdgenosse durch einen anderen Genossen vertreten werden, so ist in der Versammlung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.
Beschlüsse können unabhängig von der Anzahl der erschienenen Jagdgenossen gefasst werden. Anträge zur Tagesordnung müssen vor Sitzungsbeginn in schriftlicher Form vorliegen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Anerkennung der Niederschrift |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 4. | Bericht des Kassierers |
| 5. | Prüfbericht des Genossenschaftsausschusses |
| 6. | Aussprache zu den Berichten |
| 7. | Genehmigung der Jahresrechnung 2024 |
| 8. | Wahl eines Versammlungsleiters |
| 9. E | ntlastung des Jagdvorstandes und des Kassierers |
| 10. | Wahl des Vorstandes und des Genossenschaftsausschusses |
| 11. | Verwendung der Jagdpacht |
| 12. | Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2025 |
| 13. | Aufstellung eines Planes zum Freischneiden von Hecken und Sträuchern |
| 14. | Verschiedenes |
Die Niederschrift der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft
St. Wendel kann in der Zeit vom 18. März bis 15. April beim Jagdvorsteher nach telefonischer Terminvereinbarung (Telefon 06851 82572)