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Blickpunkt St Wendel
Ausgabe 22/2024
Aus unserer Stadt
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Schiedsperson für den Schiedsbezirk 4

(Oberlinxweiler, Remmesweiler, Niederlinxweiler) gesucht

– Schlichten statt Richten –

Schiedspersonen leisten wertvolle Arbeit. Ermöglichen sie doch, Beleidigungen, Ehrverletzungen oder den klassischen Nachbarschaftsstreit ohne förmliche Verfahren zu bereinigen. Hierfür ist es unabdingbar, dass die Schiedsperson unparteiisch, verschwiegen und für die Probleme anderer offen ist.

Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes für den Schiedsbezirk 4 (Oberlinxweiler, Remmesweiler, Niederlinxweiler) endet mit Ablauf des 24.06.2024, so dass das Amt ausgeschrieben wird.

Der Stadtrat hat daher die Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk 4 (Oberlinxweiler, Remmesweiler, Niederlinxweiler) und gleichzeitig stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsbezirk 3 (Bubach, Dörrenbach, Hoof, Leitersweiler, Marth, Niederkirchen, Osterbrücken, Saal, Werschweiler) vorzunehmen.

Gemäß § 3 der Saarländischen Schiedsordnung werden die Schiedspersonen für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig.

Bewerber/innen für dieses Amt sollten das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsbezirk 4 (Oberlinxweiler, Remmesweiler, Niederlinxweiler) wohnen.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art - zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Interessierte Personen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 17.06.2024 schriftlich an die Kreisstadt St. Wendel, Hauptamt, Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel, zu richten.

Die Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten:

Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Geburtsort, Wohnanschrift, Familien-stand, Staatsangehörigkeit, Schulbildung und Berufsausbildung.

Näheres über das Amt der Schiedsperson erfährt man auf www.schiedsamt.de.