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Blickpunkt St Wendel
Ausgabe 25/2026
Vereinsinfo
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VdK OV St. Wendel bietet Vortrag an:

Anerkennung einer Schwerbehinderung

Ob eine Schwerbehinderung vorliegt, wird vom zuständigen Versorgungsamt festgestellt. Dazu wird der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Dieser Grad gibt an, welche geistigen, seelischen, körperlichen und sozialen Auswirkungen eine Behinderung auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hat.

In dem Vortrag werden die Antragstellung, Bescheid und Widerspruchsverfahren sowie die Nachteilsausgleiche und der Rechtsweg erklärt.

Außerdem werden die Merkzeichen und der Parkausweis behandelt.

Des Weiteren wird auf die Schwerbehindertenrente eingegangen.

Der OV St.Wendel berät auch schnell ohne große Wartezeiten.