Dörrenbach: In Dörrenbach befinden sich viele Grundstücke und Häuser mit bepflanzten und angelegten Gärten, die das Ortsbild kennzeichnen. Aber nicht nur das eigene Gelände sollte für einen schönen Ort sauber gehalten werden, sondern auch die angrenzenden öffentlichen Wege. Ortsvorsteher Dieter Bleimehl verweist in diesem Zusammenhang auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt St.Wendel, die die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer umfasst. Darin festgehalten ist die Unkrautbeseitigung sowie das regelmäßige Säubern und Reinigen der angrenzenden Bürgersteige und Gehwege. Dazu gehört auch die Befreiung der Fahrbahn und Straßenrinnen von Schmutz und Schnee im Winter. Des Weiteren sind die Deckel von Hydranten und die Einlaufschächte der Straßenkanalisation freizuhalten. Bei der Pflege des eigenen Grundstücks sollte darauf geachtet werden, dass Hecken, Sträucher und Hochgrün, die über die Grundstücksgrenze hinausragen, so geschnitten werden müssen, dass sie weder Fußgänger noch Verkehr behindern. So arbeiten wir alle gemeinsam an einem gepflegten und sauberen Ortsbild.