Seit Mai 2004 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn sie innerhalb von 12 Monaten 6 Wochen krank sind.
Die Wahrnehmung des Angebotes durch die Beschäftigten ist freiwillig.
BEM gilt für alle Beschäftigten einschließlich Beamten und für alle Unternehmen - öffentlich wie privatwirtschaftlich.
BEM ist sinnvoll für Arbeitgeber und Beschäftigte Nach § 84 Abs. 2 SGB IX zielt das BEM darauf ab, die Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, künftige, erneute Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden,
für die betroffenen Beschäftigten den Arbeitsplatz möglichst zu erhalten.
Insbesondere in Zeiten älter werdender Belegschaften sind dies Ziele, die zu verfolgen sich für beide Seiten lohnt - für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Wie BEM abläuft, worauf man achten sollte und was wichtig ist erfahren Sie hier
Referent: Paul Müller
Disability Manager und VdK OV Vorsitzender
Cusanushaus 13.11.2024
Fruchtmarkt 17, 66606 St. Wendel Anmeldung bei dem Vorsitzenden Paul Müller, Tel.01520-1940326
oder ov-st-wendel@vdk.de