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Blickpunkt St Wendel
Ausgabe 49/2024
Aus unserer Stadt
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Hinweis zum Ablauf der Nutzungsrechte an Einzel- und Familiengräbern

in der Kreisstadt St. Wendel

Die Nutzungsrechte an Einzelgräbern in der Kreisstadt St. Wendel aus dem Jahr 1994, in denen nach 2009 keine Urne beigesetzt wurde, laufen spätestens zum 31. Dezember 2024 ab. Ebenso endet das Nutzungsrecht für Familien- und Urnengrabstätten, deren Frist ebenfalls bis zum 31. Dezember 2024 läuft. Eine Übersicht der betroffenen Grabstätten ist auf der Homepage der Kreisstadt St. Wendel unter bekanntmachung.sankt-wendel.de einsehbar.

Betroffene Personen werden gebeten, sich unter den Telefonnummern 06851/809-1664 oder 06851/809-1665 mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen, um das Formular „Rückgabeerklärung“ anzufordern. Das ausgefüllte Formular kann entweder per Post an Kreisstadt St. Wendel, Abteilung Friedhöfe und Grünflächen, Am Sportzentrum 7, 66606 St. Wendel gesendet oder direkt bei der Friedhofsverwaltung abgegeben werden.

Darüber hinaus können alle weiteren Rechte im Zusammenhang mit der Nutzung oder der Ruhefrist der Grabstätten bis spätestens 31. März 2025 über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten geltend gemacht werden.