Die Stadtkasse der Kreisstadt St. Wendel erinnert die Steuerpflichtigen an die fristgerechte Zahlung ausstehender Beträge gemäß § 259 Abgabenordnung (AO). Dabei handelt es sich um die am 15. November 2024 fällig gewordenen Raten für die Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühr, Hundesteuer sowie Abwasser- und Abfallgebühren gemäß Steuer- und Abgabenbescheid 2024, um Raten aus Gewerbesteuerbescheiden sowie um Rückstände, die bereits Gegenstand früherer Mahnungen waren.
Die Mahnungen werden zusätzlich postalisch versandt. Steuerpflichtige werden gebeten, die offenen Beträge einschließlich etwaiger Mahngebühren und Säumniszuschläge umgehend unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der in den jeweiligen Bescheiden angegebenen Bankkonten zu überweisen.
Beträge, die durch ein erteiltes SEPA-Basis-Lastschriftmandat eingezogen werden, sind von dieser Mahnung nicht betroffen. Die Stadtkasse weist außerdem vorsorglich darauf hin, dass die nächste Fälligkeit für Steuern und Abgaben am 15. Februar 2025 liegt und auch diese Raten rechtzeitig zu zahlen sind.
Für Rückfragen steht das Service-Telefon der Stadtkasse unter 06851 / 809 - 1906 zur Verfügung.