Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft St. Wendel-Bubach findet am Freitag, den 22. März 2024 um 20:00 Uhr im Vereinsheim auf dem Buberg statt. Eingeladen sind alle Jagdgenossen. Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf der Gemarkung Bubach, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann. Gemäß § 2 der Satzung sind Änderungen der Eigentumsverhältnisse dem Jagdvorsteher, Georg Wydra, anzuzeigen und zu belegen. Das Grundflächenverzeichnis für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Bubach liegt bis zum 17. März beim Jagdvorsteher aus.
Geänderte Tagesordnung
| 1. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Genehmigung der Jahresrechnung 2023 |
| 3. | Wahl eines Versammlungsleiters |
| 4. | Entlastung des Jagdvorstandes |
| 5. | Wahl von drei Beisitzern gemäß § 8 (Jagdvorstand) der Satzung |
| 6. | Wahl eines Kassenprüfers gemäß § 12 (Kassenprüfer) der Satzung |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024 |
| 8. | Antrag auf Auscheiden auf Wechsel eines Jagdpächters und Eintritt eines neuen Pächters in den bestehenden Pachtvertrag. |
| 9. | Verschiedenes |
Die Niederschrift dieser Jahreshauptversammlung kann in der Zeit vom 1. April 2024 bis 14. April 2024 beim Jagdvorsteher eingesehen werden.