Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Niederlinxweiler hat in ihrer Genossenschaftsversammlung am 02.04.2024 folgende Änderung der Satzung beschlossen:
§ 7 der Satzung wird um Ziffer 14 wie folgt ergänzt:
„Nr. 14 Die Übertragung von einzelnen Aufgaben an Beauftragte, wobei der Beauftragte Jagdgenosse sein muss und durch die Beauftragung nicht Mitglied im Jagdvorstand ist. Die Beauftragungsdauer richtet sich nach der Wahlperiode des Vorstandes."