Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl von Jugendschöffinnen bzw. -schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sowie Wahl von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Die Kreisstadt St. Wendel wurde vom Amtsgericht St. Wendel aufgefordert, für die Schöffenwahl der Amtsperiode 01.01.2024 - 31.12.2028 eine Vorschlagsliste mit geeigneten Bürgerinnen und Bürgern aufzustellen.
Das Amt der Jugendschöffin bzw. des -schöffen sollen Personen innehaben, die in der Jugenderziehung erfahren sind.
Sollten Sie Interesse am Amt der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen oder am Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen haben, bitten wir Sie, Ihren unterschriebenen Antrag bis spätestens zum 14.04.2023 bei der Kreisstadt St. Wendel, Rathausplatz 1, 66606 St. Wendel, einzureichen.
Den Vordruck und weitere Informationen finden Sie auf www.sankt-wendel.de und www.schoeffenwahl.de.
St. Wendel, den 23.02.2023
Der Bürgermeister
Peter Klär