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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kölleda

Beschluss-Nr.: 221/29/2022

3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Kölleda 2020 bis 2024

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt beigefügte 3. Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes der Stadt Kölleda für die Jahre 2020-2024.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 222/29/2022

Haushaltssatzung der Stadt Kölleda für das Jahr 2023

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Kölleda, Landkreis Sömmerda, für das Jahr 2023. Im Vermögenshaushalt 2023 werden zusätzlich 15.000 € für den Spielplatz „Unter den Linden“ aufgenommen.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 223/29/2022

Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026

Beschluss:

Auf der Grundlage der §§ 62 und 26 Abs. 1 Ziffer 8 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) beschließt der Stadtrat der Stadt Kölleda, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 224/29/2022

Beschluss zum Wirtschafts- und Finanzplan der WWG für das Wirtschaftsjahr 2023

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda ermächtigt den Bürgermeister der Stadt Kölleda den Wirtschafts- und Finanzplan der WWG für das Wirtschaftsjahr 2023 in der dem Stadtrat vorgelegten Fassung in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 225/29/2022

Kostenersatz Feuerwehreinsätze

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Kalkulation als Grundlage zur Abrechnung von Feuerwehreinsätzen gemäß § 48 ThürBKG und die in der Anlage 2 beigefügte Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Feuerwehr Kölleda.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 226/29/2022

Vergabe zur Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik 1 für die Feuerwehr Kölleda

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt beschließt den Auftrag zur Lieferung eines Gerätewagen-Logistik 1 an die Firma LogiRoll, Am Bonnerod 6, 36358 Herbstein in Höhe von 229.541,48 € zu vergeben.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 227/29/2022

Abwägungsbeschluss B-Plan „Gewerbegebiet An der Weimarischen Straße“ Kölleda

Beschluss:

Der Stadtrat Kölleda beschließt:

1.

die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/08 Gewerbegebiet „Gewerbepark An der Weimarischen Straße“ in Kölleda (gem. Anlage 1). Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses (Anlage 1).

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 228/29/2022

Satzungsbeschluss B-Plan Gewerbegebiet „Gewerbepark An der Weimarischen Straße“ Kölleda

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschuss:

1.

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den Bebauungsplan Nr. 1/08 Gewerbegebiet „Gewerbepark An der Weimarischen Straße“ in Kölleda, bestehend aus der Planurkunde mit dem Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textlichen Festsetzungen) - Stand 09/2021 - gemäß §10 BauGB als Satzung. Die Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom September 2021 wird gebilligt.

2.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke in der Flur 7 der Gemarkung Kölleda:

23/1 (TF), 25/1 (TF), 25/2, 25/4, 25/5 (TF), 28/1 (TF), 28/2 (TF) 28/3 (TF), 31/1 (TF), 32/3 (TF), 32/4 (TF), 32/11 (TF), 50/44 (Teilfläche TF), 50/46, 50/49, 50/50, 50/51, 50/53, 50/59, 50/60, 50/61, 50/62, 50/68, 50/74, 50/76, 50/78, 50/79, 50/80, 50/81, 50/82, 169/27, 199/31 (TF), 203/25 (TF), 213/26, 214/26, 228/50 (TF)

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Bebauungsplan Nr. 1/08 Gewerbegebiet „Gewerbepark An der Weimarischen Straße“ in Kölleda gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.

4.

Die Satzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

5.

Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 229/29/2022

Abwägungsbeschluss Aufhebung Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau EDEKA-Markt“ in Kölleda, W.-Pieck-Ring

Beschluss:

Der Stadtrat Kölleda fasst zur Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Neubau EDEKA-Markt“ in Kölleda, Wilhelm-Pieck-Ring, folgenden Abwägungsbeschluss:

1.

Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans hat der Stadtrat entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)

Berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von (siehe Anlage 1)

-

Keine

b)

Eingegangene Stellungnahmen, ausschl. ohne abwägungsrelevante Inhalte, von:

-

Landratsamt Sömmerda, Wielandstr. 4, 99610 Sömmerda,

-

Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Erfurt, Hohenwindenstr. 14, 99086 Erfurt

-

Thür. Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. Trägerbeteiligung, J.-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar,

-

Thür. Landesamt für Bau und Verkehr, Hallesche Str. 15/16, 99085 Erfurt,

-

Thür. Landesamt für Umwelt, Bergbau, Naturschutz, C.-August-Allee 8-10, 99423 Weimar,

-

Thür. Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 Jena,

-

Landesamt f. Denkmalpflege und Archäologie, Abt. Archäologie; Humboldtstr. 11, 99423 Weimar, Uhlandstr. 3, 99610 Sömmerda,

-

TEN Thüringer Energienetze GmbH; Netzbetrieb Region Mitte, Schwerborner Str. 30, 99087 Erfurt

-

GDMcom GmbH zu Ferngas,

-

Stadt Sömmerda, Marktplatz 3 - 4, 99610 Sömmerda,

-

Stadt Roßleben-Wiehe, Schulplatz 6, 06571 Roßleben-Wiehe.

c)

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch bis zum heutigen Tage nicht geäußert:

-

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Fachbereich Bau- und Kunstdenkmale, Am Petersberg 12, 99084 Erfurt

-

BEWA mbH Sömmerda, Bahnhofstr. 28, 99610 Sömmerda

-

Deutsche Telekom Technik GmbH, PF 90 01 02, 99104 Erfurt

-

Stadt An der Schmücke, Hauptstr. 49, 06577 An der Schmücke

-

VG Kölleda, Gemeinde Großneuhausen und Ostramondra, Markt 24, 99625 Kölleda

-

Verbandsgemeinde An der Finne, Bahnhofstr. 2a, 06647 Bad Bibra

d)

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine Anregungen durch einen Bürger/Einwender vorgebracht.

2.

Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird bestätigt und ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. 230/29/2022

Beschluss Aufhebungssatzung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Neubau EDEKA-Markt“ in Kölleda, W.-Pieck-Ring

Beschluss:

Der Stadtrat Kölleda fasst folgenden Beschluss:

1.

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Neubau EDEKA-Markt“ in Kölleda, Wilhelm-Pieck-Ring, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und der Begründung (Teil B).

2.

Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke in der Flur 6 der Gemarkung Kölleda:

Flurst.-Nr. 111/8 (zerlegte Flurstücke aus 111/3 und 111/6)

Flurst.-Nr. 37/8, hieraus eine Teilfläche als Zufahrtsstraße

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufhebungssatzung zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Neubau EDEKA-Markt“ in Kölleda, Wilhelm-Pieck-Ring, gem. § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda zur Genehmigung einzureichen.

4.

Die als Anlage beigefügte o.g. Aufhebungssatzung wird zum Beschlussinhalt erklärt.

Es erfolgte die Abstimmung:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20 + 1

davon anwesend: 13 + 1

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen