| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen hat am 8. Dezember 2022 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die Haushaltssatzung mit dem Schreiben vom 16. Dezember 2022 gewürdigt. |
| 3. | Die Haushaltssatzung 2023 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger“ gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht. |
| 4. | Die Haushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger“ zwei Wochen im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. |
| 5. | Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
Großneuhausen, den 09.01.2023
gez. Köther
Bürgermeister