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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung Großneuhausen

Haushaltssatzung der Gemeinde Großneuhausen

Landkreis Sömmerda

für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 vom 6. Februar 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Großneuhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.097.648 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

832.397 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

270 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Großneuhausen, den 09.01.2023

Köther

Bürgermeister