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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ostramondra

Sitzung vom 13.12.2022

Beschluss-Nr. OM/72/2022:

Beitritt Thüringer Glasfasergesellschaft

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26. April 2021 sowie der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur „Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen" vom 13. September 2021, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Ostramondra übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen. Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra ermächtigt die Bürgermeisterin insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken"-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird die Bürgermeisterin ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen. Die Übertragung der Aufgabe erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betrieb des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwicklung des Förderverfahrens (u. a. Verwendungsnachweisführung); alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z. B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und lnstandhaltungsmaßnahmen).

Der Beschluss OM / 54/ 2022 vom 31.05.2022 wird aufgehoben.

Temme

Bürgermeisterin

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeindesrates: 6 + 1

davon anwesend: 6 + 1

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. OM/73/2022:

Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra für das Jahr 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt,

Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra

Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2023

Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI S. 4l), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

774.008 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

608.158 €

ab.

§ 2

Es ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

270 v.H.

b)

für die Grundsteuer (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 V.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.

Ostramondra, den ...

Temme

Bürgermeisterin

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeindesrates: 6 + 1

davon anwesend: 6 + 1

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. OM/74/2022:

Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022-2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt:

Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Jan. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Gemeinderat von Ostramondra, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahr 2022 bis 2026.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeindesrates: 6 + 1

davon anwesend: 6 + 1

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen