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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Ostramondra

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra hat am 13. Dezember 2022 die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Jahr 2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die Haushaltssatzung mit dem Schreiben vom 11. Januar 2023 gewürdigt.

3.

Die Haushaltssatzung 2023 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger“ gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.

4.

Die Haushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger“ zwei Wochen im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

5.

Der Haushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Ostramondra, den 12.01.2023

Temme

Bürgermeisterin