Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt,
er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 774.008 € | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 608.158 € | |
ab.
§ 2
Es ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 270 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2023 in Kraft.
Ostramondra, den 12.01.2023
Temme
Bürgermeisterin