Beschluss-Nr.: 309/37/2023
Aufhebung des SR-Beschlusses Nr. 197/26/2022 vom 12.07.2022 über die Feststellung des Jahresabschlusses der WWG Kölleda für das Geschäftsjahr 2021
Beschluss:
Der Beschluss Nr. 197/26/2022 vom 12.07.2022 über die Feststellung des Jahresabschlusses der WWG Kölleda Wohnungswirtschaft GmbH für das Geschäftsjahr 2021 wird aufgehoben.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 310/37/2023
Feststellung des Jahresabschlusses der WWG Kölleda
für das Geschäftsjahr 2021
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses der WWG Kölleda für das Geschäftsjahr 2021, nebst Lagebericht, mit einem Bilanzgewinn von EUR 393.506,76 und einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 31.811.130,00.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Aufhebung des SR-Beschlusses Nr. 287/35/2023 vom 18.07.2023 über die Verwendung des Jahresergebnisses 2022 der WWG Kölleda
Beschluss:
Der Beschluss-Nr. 287/35/2023 vom 18.07.2023 über die Verwendung des Jahresergebnisses 2022 der WWG Kölleda Wohnungswirtschaft GmbH wird aufgehoben.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses 2022
der WWG Kölleda
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den Bilanzgewinn von EUR 399.112,63 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Flächennutzungsplan
Beschluss-Nr.: 313/37/2023
Beschluss über die Zwischenabwägung der zum Vorentwurf mit Stand 22.03.2023 eingegangenen Stellungnahme des Bürgers 2 vom 08.11.2023 - Tischvorlage
Beschluss-Nr.: 314/37/2023
Beschluss Zwischenabwägung der zum Vorentwurf vorliegenden Stellungnahmen
Beschluss-Nr.: 313/37/2023
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt über die Zwischenabwägung der zum Vorentwurf mit Stand 22.03.2023 eingegangenen Stellungnahme des Bürgers 2 vom 08.11.2023 zur „Darstellung der Bauflächen - Firma HPS Filtertechnische Anlagen GmbH“ wie folgt:
| 1. | Die Beschlussempfehlung des Grundstücks- und Bauausschusses vom 11.10.2023 zum Punkt 3.13 wird nicht bestätigt. |
| 2. | Neuer Beschlusstext für die Abwägung der Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes Abt. III Ref. 340 vom 25.05.2023 unter Punkt 3.13. „OT Kölleda - Firma HPS Filtertechnische Anlagen GmbH“: |
| Abwägung: |
| Den Hinweisen wird nicht gefolgt. Die im Vorentwurf dargestellte Gewerbefläche soll unverändert in den Entwurf des Flächennutzungsplans übernommen werden. |
| Begründung: |
| Die seitens des Bürgers 2 zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans vorgetragenen Hinweise betreffs der Ausweisung der betroffenen Fläche als Gewerbefläche rechtfertigen die Darstellung im Entwurf des Flächennutzungsplans weiterhin als Gewerbefläche. Es wird auf die Stellungnahme des Bürgers 2 vom 08.11.2023 verwiesen, die in diese Abwägung eingestellt wurde. |
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 12
| 11 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimme | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 314/37/2023
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt über die Zwischenabwägung der zum Vorentwurf mit Stand 22.03.2023 eingegangenen Stellungnahmen der Behörde, Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden sowie der Hinweise aus der Öffentlichkeit - gem. vorliegender beigefügter Anlage 1.
Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss - Aufstellung des B-Planes Nr. 25 Wohngebiet
„Am wilden Graben, nördl. Teilbereich“ in Kölleda
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 Wohngebiet „Am Wilden Graben nördlicher Teilbereich“ in Kölleda als allgemeines Wohngebiet. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke in der Flur 2 der Gemarkung Kölleda:
Flurstück Nr. 107/27, 107/31, 107/32 und 107/33
Der Geltungsbereich ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) markiert. Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Grundsatzbeschluss über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet (vorzeitige Auslöse)
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt,
| 1. | Die Ablösung des gesamten Ausgleichsbetrages wird vor Abschluss der Sanierung im Sanierungsgebiet „Altstadt Kölleda“ zugelassen. |
| 2. | Grundstückseigentümer, die den Ausgleichsbetrag vor Abschluss der Sanierung im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung fristgemäß vorzeitig ablösen, erhalten einen Verfahrensnachlass in Höhe von 20 % auf den Ausgleichsbetrag. |
| 3. | Zahlungsziel für den Ablösebetrag ist der 31.12.2024. |
| 4. | Die vom Eigentümer unterschriebene Ablösevereinbarung soll bis spätestens 30.09.2024 bei der Stadtverwaltung Kölleda vorliegen (Posteingang Stadt). Spätere Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn als Zahlungsziel ebenfalls der 31.12.2024 vereinbart werden kann. |
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 13 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschluss von Honorarleistungen - Energetisches Quartierskonzept „Bahnhofsiedlung/W.-Pieck-Ring“ in Kölleda
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung des energetischen Stadtquartierkonzepts „Bahnhofssiedlung/W.-Pieck-Ring“ Kölleda auf der Grundlage des durchgeführten Planerauswahlverfahrens an das Büro
| DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH |
| Erfurter Str. 11, 99423 Weimar |
mit einer Brutto-Honorarsumme in Höhe von 124.950,00 €.
Die Finanzierung dieser Leistungen ist in der Kostenstelle 6150-9406 des Haushaltsplanes der Stadt Kölleda abgesichert.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 318/37/2023
Vergabe von Honorarleistungen - Energetisches Quartierskonzept „Altstadt“ Kölleda
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Erarbeitung des energetischen Stadtquartierkonzepts „Altstadt“ Kölleda auf der Grundlage des durchgeführten Planerauswahlverfahrens an das Büro
| DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH |
| Erfurter Str. 11, 99423 Weimar |
mit einer Brutto-Honorarsumme in Höhe von 129.948,00 €.
Die Finanzierung dieser Leistungen ist in der Kostenstelle 6150-9406 des Haushaltsplanes der Stadt Kölleda abgesichert.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss Vergabe Bauleistungen - Sanierung u. Umbau ehem. Gaststättengebäude zum DGH im OT Beichlingen -
Los 7 Trockenarbeiten
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Sanierung und Umbau ehemaliges Gaststättengebäude zum Dorfgemeinschaftshaus im OT Beichlingen
Los 7 - Trockenbauarbeiten an die Firma
| Ausbaubetrieb Deja GmbH, Flursteinweg 8, 99610 Sömmerda |
mit einer Auftragssumme in Höhe von 66.823,31 €.
Für dieses Bauvorhaben wurden im Vermögenshaushalt der Stadt Kölleda für das Jahr 2023 in der HHST 7610 9400 finanzielle Mittel in Höhe von 717.000,00 € eingestellt. Für das Jahr 2024 wurden in den Investitionsplan finanzielle Mittel in Höhe von 685.000,00 € aufgenommen. Zur Umsetzung dieser Baumaßnahme stehen somit 1.402.000,00 € zur Verfügung.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss Vergabe Bauleistungen - Sanierung u. Umbau ehem. Gaststättengebäude zum DGH im OT Beichlingen -
Los 8 Fenster
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Sanierung und Umbau ehemaliges Gaststättengebäude zum Dorfgemeinschaftshaus im OT Beichlingen
Los 8 - Fenster an die Firma
| HOWI Bautischlerei Suhl GmbH, Erich-Krempel-Straße 10, 98527 Suhl, |
mit einer Auftragssumme in Höhe von 28.205,38 €.
Für dieses Bauvorhaben wurden im Vermögenshaushalt der Stadt Kölleda für das Jahr 2023 in der HHST 7610 9400 finanzielle Mittel in Höhe von 717.000,00 € eingestellt. Für das Jahr 2024 wurden in den Investitionsplan finanzielle Mittel in Höhe von 685.000,00 € aufgenommen. Zur Umsetzung dieser Baumaßnahme stehen somit 1.402.000,00 € zur Verfügung.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss Vergabe Bauleistungen - Sanierung u. Umbau ehem. Gaststättengebäude zum DGH im OT Beichlingen -
Los 9 Metallbauarbeiten
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Vergabe der Bauleistungen für die Sanierung und Umbau ehemaliges Gaststättengebäude zum Dorfgemeinschaftshaus im OT Beichlingen
Los 9 - Metallbauarbeiten an die Firma
| Hepro-Metallbau GmbH, Traktorenstraße 11, 99734 Nordhausen |
mit einer Auftragssumme in Höhe von 36.356,29 €.
Für dieses Bauvorhaben wurden im Vermögenshaushalt der Stadt Kölleda für das Jahr 2023 in der HHST 7610 9400 finanzielle Mittel in Höhe von 717.000,00 € eingestellt. Für das Jahr 2024 wurden in den Investitionsplan finanzielle Mittel in Höhe von 685.000,00 € aufgenommen. Zur Umsetzung dieser Baumaßnahme stehen somit 1.402.000,00 € zur Verfügung.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 13+1
| 14 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |