Beschluss-Nr.: 326/38/2023
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Jahr 2024
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Kölleda, Landkreis Sömmerda, für das Jahr 2024.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 327/38/2023
Finanzplan für die Jahre 2023 - 2027
Beschluss:
Auf der Grundlage der §§ 62 und 26 Abs. 2 Ziffer 8 der ThürKO vom 16.08.1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) beschließt der Stadtrat von Kölleda, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 328/38/2023
Beschluss zum Wirtschafts- und Finanzplan der WWG
für das Wirtschaftsjahr 2024
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den Wirtschafts- und Finanzplan der WWG für das Wirtschaftsjahr 2024 in der dem Stadtrat vorgelegten Fassung vom 16.11.2023.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss einer Vereinbarung mit der WWG Kölleda über die gemeinsame Sanierung des Grundstücks Gemarkung Kölleda, Flur 8, Flurstück 64/17, sog. Bahnhofsvorplatz und die Übertragung des Grundstücks in das Eigentum der WWG
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den Bürgermeister der Stadt Kölleda zu ermächtigen eine Vereinbarung mit der WWG Kölleda zur Sanierung des Bahnhofsvorplatzes (Planung und Durchführung durch die WWG) unter hälftiger Kostenbeteiligung der Stadt Kölleda abzuschließen.
Die Geschäftsführerin ist zu berechtigen, die Planungsleistungen Lph 1 bis 9 für den Bahnhofsvorplatz an das Planungsbüro raum 33| architekten aus Weimar zu vergeben.
Der Stadtrat der Stadt Kölleda stimmt der Übertragung des städtischen Grundstückes Gemarkung Kölleda, Flur 8, Flurstück 64/17, sog. Bahnhofsvorplatz, in das Eigentum der WWG zu einem Kaufpreis von EUR 16.845,00 (1.123 m2 x 15,00 EUR/m2 Bodenrichtwert) zu.
Der Bürgermeister ist zum Abschluss des entsprechenden notariellen Kaufvertrages ermächtigt.
Der Bürgermeister ist zur Abgabe und Entgegennahme sämtlicher für den Abschluss des entsprechenden notariellen Kaufvertrages sowie der für den Vollzug dieses Beschlusses gebotenen Erklärungen ermächtigt.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Berufung des Wahlleiters und des Stellvertreters
für die Kommunalwahlen 2024
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Berufung der im Sachverhalt genannten Personen zum Wahlleiter und zur Stellvertreterin des Wahlleiters der Stadt Kölleda für die Kommunalwahlen 2024.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 331/38/2023
Satzung über die Aufhebung der Satzung über die
Erhebung von Feuerwehrgebühren
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die in der Anlage befindliche Satzung über die Aufhebung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren der Stadt Kölleda vom 02.10.2014.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
1. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die in der Anlage befindliche 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kölleda.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
„Aufstellung des Flächennutzungsplans“ -
Beschluss Billigung Entwurf und Beteiligung der Behörden,
Träger öff. Belange und Öffentlichkeit
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:
| - | Dem Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Kölleda wird zugestimmt. (Anlage l) |
| - | Die Begründung und der Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wird gebilligt (Anlagen 2-3). |
| - | Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 16 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltung |
Beschluss - Antrag zur Befreiung von Festsetzungen des B-Planes Gewerbegebiet „Kölleda-Kiebitzhöhe“ (Neustandort) in der Fassung der 3. Änderung
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:
Im Rahmen des Antragsverfahrens zum Erlass eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer Energiespeicheranlage mit einer Speicherkapazität von 6 MW einschl. Einfriedung am Standort Kölleda, Werner-von-Siemens-Straße (Flurstück 395 in der Flur 4 der Gemarkung Kölleda) wird der dafür erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kölleda-Kiebitzhöhe“ in der Fassung der 3. Änderung des Antragstellers KLARON GmbH, Fuchsbergstr. 25 b, 06120 Halle (Saale), gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt:
| • | Befreiung des gesamten Grundstücks von der Festsetzung als Grünfläche (privat), nicht überbaubare Grundstücksfläche mit der Zweckbestimmung als Begleitgrün,Grünverbindung. |
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 16 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimme | 0 Enthaltungen |
Beschluss B-Plan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda - Abwägung zum 2. Entwurf
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:
| 1. | Die zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und gemäß beiliegendem Abwägungsprotokoll (Anlage 1) abgewogen. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 2. | Das Abwägungsergebnis ist in den Planunterlagen des Bebauungsplanes (Satzungsurkunde) entsprechend einzuarbeiten. |
| 3. | Diejenigen, die sich mit einer Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda geäußert haben, sind schriftlich von diesem Abwägungsergebnis zu informieren. |
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 15+1
| 10 Ja-Stimmen | 6 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss B-Plan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda - Satzungsbeschluss zum 2. Entwurf
Beschluss:
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda in der Fassung vom November 2023 (Anlagen 1-2) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. |
| 2. | Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung, der Umweltbericht und der Grünordnungsplan (Anlagen 3-5) werden gebilligt. |
| 3. | Die Anlagen 1 - 5 werden zum Beschlussinhalt erklärt. |
| 4. | Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda beim Landratsamt Sömmerda zu beantragen. |
| 5. | Die Genehmigung des Bebauungsplanes ist anschließend gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 6. | Der Bebauungsplan Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs.1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, auf Verlangen ist über den Inhalt Auskunft zu geben. |
| 7. | Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen ergänzend in das Internet einzustellen. |
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 15+1
| 10 Ja-Stimmen | 6 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss Vergabe von Bauleistungen Kölleda,
F.-Ludwig-Jahn-Sportstätte
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, im Vergabeverfahren Sportfreianlagen des 2. Bauabschnitts Sanierung/Umbau der Wettkampfanlage in Kölleda, Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportstätte wird der Bürgermeister ermächtigt, unter Beachtung der Vergabeempfehlung des beauftragten Ingenieurbüros sowie des Ergebnisses des in Folge der weiteren Beanstandung einer Bieterin noch laufenden Verfahrens vor der Thüringer Vergabekammer, die Entscheidung über die Zuschlagserteilung zu treffen und dementsprechend den Zuschlag zu erteilen und den Beschluss 299/36/2023 aufzuheben.
Für die Baumaßnahme sind im HH-Jahr 2023 Haushaltsmittel, Haushaltsstelle 5641.9404, enthalten.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 338/38/2023
Ersatzbeschaffung Silostreuer für Fahrzeug TREMO
für den Betriebshof
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt den Auftrag zur Ersatzbeschaffung für den TREMO an die Firma:
| Weymann Technik GmbH, |
| Bahnhofstraße 74a, 99955 Bad Tennstedt |
Mit der Angebotssumme von 13.084,05 € zu vergeben.
Die Bezahlung in Höhe von 13.084,05 € erfolgt über die HH-Stelle 7710 9351.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |