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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2024
Nichtamtlicher Teil
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Das Bürgerbüro der Stadt Kölleda informiert

Das Bundesmeldegesetz räumt die Möglichkeit ein, der Übermittlung von persönlichen Daten zu widersprechen.

Wenn Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen wollen und Einwohner der Stadt Kölleda sowie einer Mitgliedsgemeinde der VG sind, verwenden Sie bitte nachfolgendes Formular: