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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Neuaufstellung Flächennutzungsplan der Stadt Kölleda

Bekanntmachung der Stadt Kölleda über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in öffentlicher Sitzung vom 19. 12. 2023 die Unterlagen des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Stadt Kölleda (M 1:10.000) in der Fassung vom 19.12.2023 einschl. Begründung und Umweltbericht bestätigt und die Offentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB angeordnet.

Ziel und Zweck der Planung:

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Hoheitsgebiet der Stadt Kölleda die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Kölleda in den Grundzügen dazustellen (§ 5 Abs. l BauGB). Die Inhalte des Flächennutzungsplans sind im § 5 Abs. 2 BauGB im Einzelnen geregelt.

Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan gegenüber dem einzelnen Bürger keine unmittelbaren Rechtswirkungen. Der Flächennutzungsplan schafft kein Baurecht, aber er bringt die interne Selbstbindung der Stadtverwaltung zum Ausdruck.

Der Entwurf des Flächennutzungsplans einschl. Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 19.12.2023 ist in der Zeit

vom 26.01.2024 bis einschl. 29.02.2024

im Internet veröffentlicht. Die Planungsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Kölleda unter

www.koelleda.de - Pfad: >Stadt->amtliche Bekanntmachungen

einzusehen.

Alternativ liegen die o.g. Unterlagen im Bauamt der Stadtverwaltung Kölleda, Markt l, 99625 Kölleda während der Dienststunden

Montag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr

Dienstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Mittwoch

von 8.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag

von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 14.30 Uhr

Freitag

von 8.00 bis 12.00 Uhr

für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Eine tel. Terminvereinbarung wird empfohlen unter 03635 450 133 oder 03635 450 127.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden

an folgende E-Mail-Adresse: bauamt@koelleda.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt l, 99625 Kölleda vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßig keit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanungsverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

A:

Umweltbericht zum Entwurf des

Flächennutzungsplans vom 19.12.2023

Umweltbericht in der Fassung vom 19.12.2023

zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern;

B:

Stellungnahmen zum Vorentwurf des

Flächennutzunasplans vom 22.03.2023

Landratsamt Landkreis Sömmerda v, 26.05,23

Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung III, Referat 310 v. 11.05.23 und 25.05.23

Thüringer Landesanstaltfür Umwelt Bergbau und Naturschutz, AS Weimar, Referat 82 vom 25.04.23

NABU Deutschland e. V. Kreisverband Sömmerda vom 10.05.23

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Thüringen e.V. vom 10.05.23

Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 10.05.23

Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. vom 25.04.23

Landesanglerverband Thüringen e. V. vom 15.05.23

Für das Verfahren des Flächennutzungsplans wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz l Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gem. § 7 Abs. 3 Satz l des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Nachbargemeinden sowie die planberührenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gleichzeitig beteiligt.

Kölleda, den 09.01.2024

Riedel

Bürgermeister Stadt Kölleda