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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Stadt Kölleda zur Lärmaktionsplanung

Die Stadt Kölleda erarbeitet zurzeit einen Lärmaktionsplan und hat dazu das Ing.-Büro INVER-Ing.-Büro für Verkehrsanlagen GmbH aus Erfurt: beauftragt.

Im Zuge der Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist die Öffentlichkeit zu informieren und zu beteiligen.

Die Einwohner der Stadt Kölleda einschl. der Ortsteile haben die Möglichkeit, bis zum 26.02.2024 Anregungen und Vorschläge zu möglichen Lärmschutzmaßnahmen der Stadt schriftlich mitzuteilen.

Das kann postalisch an die Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@koelleda.de gesandt werden.

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) stellt dazu nachfolgenden Link zum Kartendienst zur Verfügung:

Kartendienst des TLUBN l Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

(thueringen.de)

Kölleda, den 12.01.2024

Riedel

Bürgermeister

Aufgabestellung, Zielsetzung, rechtlicher Hintergrund der Lärmkartierung und der Lärmaktionsplanung

Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie der §§47a bis 47f BlmSchG i.V.m. der 34. BlmSchV und der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung ist die Stadt Kölleda verpflichtet, für alle Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

In der ersten Stufe der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in den Jahren 2007/2008 wurden bundesweit alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr (ca. 16.440 Kfz/24 h) betrachtet. Die zweite Stufe in den Jahren 2012/2013, die dritte Stufe in den Jahren 2017/2018, sowie die aktuelle, vierte Stufe der Lärmkartierung/Lärmaktionsplanung 2022/2024, sieht die Analyse und Bewertung aller Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (ca. 8.220 Kfz/24 h) vor. In Kölleda wird dieses Verkehrsaufkommen vorrangig auf der westlich der Stadt verlaufenden Bundesautobahn erreicht bzw. überschritten.

Der Lärmaktionsplan stellt ein fachübergreifendes Planungsinstrument dar, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhige Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Hierfür wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan mit geeigneten Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung von Geräuschbelastungen erstellt (im 5-Jahres-Turnus1). Der Lärmaktionsplan wirkt sich positiv auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen aus und wertet darüber hinaus die Kommune an sich als Wohn- und Investitionsstandort auf.

Die wesentlichen Gesetze und Vorschriften zur Erstellung der EU-Lärmkarten der aktuellen, 4. Stufe werden hier detailliert aufgeführt:

§§ 47a-f des Bundes-lmmissionsschutzgesetz (BlmSchG), 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BlmSchV) erstmalig mit der Berechnungsmethode von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB), an Flugplätzen (BUF), der Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (BEB) und der Bewertungsmethoden der gesundheitsschädlichen Auswirkungen nach Anhang III der Richtlinie 2002/49EG des Europäischen Parlaments und des Rates (geändert in der Richtlinie (EU) 2020/367).

1

Mit der Verordnung (EU) 2019/1010 wurde der Zeitraum um ein Jahr verlängert, deshalb sind es einmalig sechs Jahre.

Kartierungsumfang der Stadt Kölleda

Innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Kölleda liegt folgende Hauptverkehrsstraße, die eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von mindestens 8.200 Kfz/24h (3 Mio. Kfz/Jahr) aufweisen:

Berechnung der Verkehrsdaten

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Verkehrsdaten basieren auf dem Verkehrsmodell Thüringen "Analyse 2019" des TLBV

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Berechnungen nach der Berechnungsmethode von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)

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Lärmberechnungen getrennt für die Zeitbereiche:

- Tag-Abend-Nacht-Zeitraum - LDEN (24 Stunden)

- Nacht-Zeitraum - LNigh. (22:00 bis 06:00 Uhr)

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Ermittlung von Isophonen-Bänder entlang der Straßen

Lärmkarten

Farbige Darstellung der Isophonen nach der überarbeiteten DIN 45682 „Akustik - Thematische Karten im Bereich des Schallimmissionsschutzes":

Tag-Abend-Nacht-Zeitraum über 24 Stunden (LDEN)

Nacht-Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr (LNight)

Lärmstatistik

Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen innerhalb der Isophonen-Bänder (gemäß 34. BlmSchV § 4, Abs.4)

In den nachfolgenden Tabellen sind die Angaben über die geschätzte Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder (gemäß 34. BlmSchV § 4, Abs. 4) liegen, dargestellt:

Tag-Abend-Nacht-Zeitraum über 24 Stunden (LDEN)

Nacht-Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr (LNight)

In der nachfolgenden Tabelle sind die Angaben über lärmbelastete Flächen, sowie die geschätzte Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in diesen Gebieten dargestellt:

Die Angaben zur geschätzten Anzahl von Fällen ischämischer Herzkrankheiten (Erkrankungen der Herzkranzgefäße), starker Belästigung oder starker Schlafstörung aufgrund der Umgebungslärmbelastung in einem Gebiet sind aus epidemiologischen Forschungsergebnissen abgeleitete statistische Größen, die nach den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2020/367 berechnet werden. Die tatsächliche Anzahl realer Fälle in einem bestimmten Gebiet wird hierdurch nicht abgebildet.

Unabhängig von der nicht lärmbelasteten Bevölkerung (Ergebnis der Lärmkartierung) ist die Stadt Kölleda verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Die Lärmaktionspläne der aktuellen Stufe müssen bis zum 18. Juli 2024 vorliegen.