Beschluss-Nr. OM/98/2023:
Beschluss Unterzeichnung Verträge Windenergie bzgl. § 6 EEG
Der Gemeinderat beschließt die beiliegenden Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen gemäß § 6 EEG mit der Windkraft Roldisleben Gmbh & Co. KG sowie der Boreas Energie GmbH.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. OM/99/2023:
Beitritt zur Bürgerenergiegenossenschaft Thüringer Becken eG
Die Gemeinde Ostramondra beschließt den Beitritt zur Bürgerenergiegenossenschaft Thüringer Becken eG im Rahmen von § 66 Abs. 3 ThürKO mit einem Geschäftsanteil (500 €). Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung einzuholen und alle dafür notwendigen Erklärungen abzugeben.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
| 5 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimme | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. OM/100/2023:
Überplanmäßige Ausgabe Neustadt
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt die überplanmäßige Ausgabe der Haushaltsstelle 6308.9412 - Erneuerung Geländer und Mauer Neustadt - in Höhe von 7.132,77 €. Zur Deckung dient die Haushaltsstelle 0600.9400 - Schließsystem.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. OM/101/2023:
Nachtragsangebot und überplanmäßige Ausgabe Sanierung Wohnung Bahnhofstraße 31
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt die überplanmäßige Ausgabe der Haushaltsstelle 8828.9400 - Baumaßnahme Sanierung Wohnung - in Höhe von 15.381,73 €. Zur Deckung dient die Haushaltsstelle 0600.9400 - Schließsystem.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. OM/102/2023:
Überplanmäßige Ausgabe Wunsch- und Wahlrecht
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt die überplanmäßige Ausgabe der Haushaltsstelle 4648.7120 - Wunsch- und Wahlrecht - in Höhe von 5.752,00 €. Zur Deckung dient die Mehreinnahme der Haushaltsstellen 4648.1711 - Erstattung vom Land für beitragsfreie Jahre und 4648.1710 - Zuweisung vom Land für Kindertagesbetreuung.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra für das Jahr 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beschließt die
Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 828.343 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 659.847 € |
ab.
§ 2
Es ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 270 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Ostramondra, den 09.01.2024
Temme
Bürgermeisterin
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
| 5 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimme | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. OM/105/2023:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023- 2027
Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. ]an. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Gemeinderat von Ostramondra, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahr 2023 bis 2027.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
| 5 Ja-Stimmen | 1 Nein-Stimme | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. OM/106/2023:
Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters
für die Kommunalwahlen 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Ostramondra beruft
Herrn Wolfdietrich Zeimer, wohnhaft in 99636 Rastenberg/ Bachra,
zum Gemeindewahlleiter
und Frau Heike Schmidt, wohnhaft in 99636 Ostramondra
zur Stellvertreterin.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 5+1
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |