Beitritt zur Bürgerenergiegenossenschaft Thüringer Becken eG
Die Gemeinde Kleinneuhausen beschließt den Beitritt zur Bürgerenergiegenossenschaft Thüringer Becken eG im Rahmen von § 66 Abs. 3 ThürKO mit einem Geschäftsanteil (500 €). Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung einzuholen und alle dafür notwendigen Erklärungen abzugeben.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. KNH/77/2023:
Überplanmäßige Ausgabe - Beteiligung an den ungedeckten Ausgaben der Kindertagesstätte Großneuhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die überplanmäßige Ausgabe der Haushaltsstelle 4644.7121 - Zuweisungen und Zuschüsse an Gemeinden/Vereinbarung mit Großneuhausen - in Höhe von 59.085,01 €. Die Deckung erfolgt aus den ungeplanten Einnahmen der Haushaltsstelle 9000.0610 - Sonstige allg. Zuweisungen vom Land.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. KNH/78/2023:
Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinneuhausen für das Jahr 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beschließt die
Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) erlässt die Gemeinde Kleinneuhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 716.233 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 261.850 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| |
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 270 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 70.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Kleinneuhausen, den 02.01.2024
Köhler
Bürgermeister
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. KNH/79/2023:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023- 2027
Auf der Grundlage des § 62 der Thüringer Kommunalordnung vom 16.August 1993, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.]an. 2003 (GVBL. vom 6. Febr. 2003 S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen, den als Anlage beigefügten Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2023 bis 2027.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 6+1
Abstimmungsergebnis:
| 7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr. KNH/80/2023:
Berufung des Gemeindewahlleiters und seines Stellvertreters
für die Kommunalwahlen 2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Kleinneuhausen beruft
Herrn Michael Köhler, wohnhaft in 99625 Kleinneuhausen,
zum Gemeindewahlleiter
und Frau Karin Wagner, wohnhaft in 99625 Kleinneuhausen
zur Stellvertreterin.
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 6+1
davon anwesend 6+0
Abstimmungsergebnis:
| 6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |