Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 820.948 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 871.980 € |
ab.
§ 2
Es ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 270 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2025 in Kraft.