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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ostramondra Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI S. 41), in der jeweils geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Ostramondra folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

820.948 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

871.980 €

ab.

§ 2

Es ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A)

 — 

270 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 90.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. 01. 2025 in Kraft.