Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
| Wahlberechtigung: | Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben. | |
| Wahlzeiten: | Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. | |
| Wahlbenachrichtigung: | Alle wahlberechtigten Personen erhalten rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält wichtige Informationen zu Ihrem Wahllokal sowie die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. | |
| Briefwahl: | Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis spätestens 18. Februar 2025 möglich. Die Unterlagen können schriftlich oder online über das zuständige Wahlamt angefordert werden. | |
| Wahlverfahren: | Die Bundestagswahl erfolgt nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht. Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen: | |
| Erststimme: | Wahl des Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. |
| Zweitstimme: | Wahl einer Partei auf Landesebene. |
| Wahlvorbereitung: | Bitte bringen Sie zur Wahl Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, um sich auszuweisen. | |
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf unserer Webseite unter www.vgem-koelleda.de unter öffentliche Bekanntmachungen.