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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Information zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben.

Wahlzeiten:

Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wahlbenachrichtigung:

Alle wahlberechtigten Personen erhalten rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält wichtige Informationen zu Ihrem Wahllokal sowie die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.

Briefwahl:

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis spätestens 18. Februar 2025 möglich. Die Unterlagen können schriftlich oder online über das zuständige Wahlamt angefordert werden.

Wahlverfahren:

Die Bundestagswahl erfolgt nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht. Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen:

Erststimme:

Wahl des Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis.

Zweitstimme:

Wahl einer Partei auf Landesebene.

Wahlvorbereitung:

Bitte bringen Sie zur Wahl Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, um sich auszuweisen.

Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf unserer Webseite unter www.vgem-koelleda.de unter öffentliche Bekanntmachungen.