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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Kleinneuhausen Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2025

Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) erlässt die Gemeinde Kleinneuhausen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

771.013 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 — 

366.080 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A)

270 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird auf 70.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.