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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kölleda

Benutzungs- und Entgeltordnung

für die Stadtbibliothek Kölleda

Aufgrund des § 18 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) in ihrer aktuell gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Kölleda in seiner Sitzung 28.10.2025 folgende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:

§ 1

Allgemeines

Die Stadtbibliothek Kölleda (nachfolgend Bibliothek genannt) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Kölleda. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Druckerzeugnisse sowie Bild-, Ton- und Datenträger zu Zwecken der Informationen, der allgemeinen, schulischen und beruflichen Bildung, Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen. Durch Inanspruchnahme der Bibliothek nach Maßgabe dieser Ordnung entsteht ein privatrechtliches Verhältnis.

§ 2

Benutzerkreis

Natürliche Personen, juristische Personen, Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind im Rahmen dieser Benutzungsordnung und des geltenden Rechts berechtigt, die Bibliothek zu nutzen.

Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen die Einrichtung nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesen beauftragten Personen nutzen.

§ 3

Anmeldung

(1) Die Zulassung der Benutzung erfolgt auf Grund einer persönlichen Anmeldung und durch Ausstellung eines Benutzerausweises.

(2) Bei der Anmeldung ist zur Feststellung der Person und der Wohnung ein gültiger Personalausweis oder ein gleichgestelltes Ausweisdokument mit amtlichen Adressennachweis vorzulegen. Name, Geburtsdatum und Anschrift, ggf. auch die entsprechenden Daten des gesetzlichen Vertreters bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, werden von der Bibliothek zu Zwecken der Rückgabe-, Termin- und Entgeltkontrolle sowie Ersatzleistungen bei Verlust gespeichert. Für die Durchführung ihrer Aufgaben setzt die Bibliothek die elektronische Datenverarbeitung ein. Dabei werden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten.

(3) Die Einwilligung zur Speicherung der Daten gem. § 3, Abs. 2 und die Kenntnisnahme der Benutzungs- und Entgeltordnung ist durch Unterschrift zu bestätigen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat diese Unterschrift durch einen Erziehungsberechtigten zu erfolgen, der damit zugleich seine Einwilligung zur Benutzung gibt.

(4) Juristische Personen, Personenvereinigungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können die Bibliothek durch von ihnen schriftlichen bevollmächtigte natürliche Personen nutzen. Mit der Unterschrift des Bevollmächtigten nach § 3, Abs.3 dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gilt die Kenntnisnahme auch mit Wirkung für diese Institution als bestätigt.

§ 4

Benutzerausweis

(1) Die Benutzung der Bibliothek ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig. Für den Benutzerausweis wird bei der Anmeldung ein Entgelt gemäß Anlage 2 erhoben.

(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

(3) Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten Ausweis wird ein Entgelt gemäß Anlage 2 erhoben.

§ 5

Ausleihe, Leihfrist

(1) Die Ausleihe von Büchern, und anderen Medien erfolgen nur gegen Vorlage des Benutzerausweises. Die Ausleihe von Medien ist kostenlos. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen ist die entleihende Person verantwortlich.

(2) Die Leihfrist beträgt für

Medienpakete für Kita & Schule

8 Wochen

Bücher, Hörbücher

4 Wochen

Zeitschriften, Gesellschaftsspiele, Konsolenspiele,

Toniebox, Toniefiguren, CDs

2 Wochen

DVDs

1 Woche

Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.

(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Es können bis zu drei Verlängerungen erfolgen. Auf Verlangen ist dabei das entliehene Medium vorzulegen.

(4) Die Bibliothek Kölleda ist berechtigt, die Anzahl der zu entleihenden Medien aus sachdienlichen Gründen zu beschränken und ausgeliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

(5) Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden dürfen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

§ 6

Vorbestellungen

Für ausgeliehene Medien kann die Bibliothek auf Wunsch des Benutzers Vorbestellungen gegen eine Gebühr für die Benachrichtigung entgegennehmen.

§ 7

Fernleihe

Im Bestand der Bibliothek nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen beschafft werden. Dafür ist ein Entgelt gemäß Anlage 2 zu entrichten. Die Benutzungsbestimmungen der entsendeten Bibliothek gelten zusätzlich.

§ 8

Rückgabe

(1) Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten zurückzugeben.

(2) Außerhalb der Öffnungszeiten kann die Medienabgabe über den Medienrückgabebriefkasten an der rechten Hausseite der Bibliothek erfolgen.

(3) Bei Überschreiten der Leihfrist werden Säumniszuschläge erhoben, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgt. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.

(4) Werden die ausgeliehenen Medien trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, kann die Bibliothek anstelle der Rückgabe der entliehenen Medien Schadenersatz in Geld fordern.

(5) Versäumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§ 9

Behandlung der Medien, Haftung der Nutzer

(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer bzw. sind gesetzlicher Vertreter schadensersatzpflichtig.

(2) Die Benutzer haben den Zustand der ihnen übergebenen Medien zu prüfen und eventuell vorhandene Schäden unverzüglich anzuzeigen.

(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bibliothek anzuzeigen.

§ 10

Haftung der Bibliothek/Urheberrecht

(1) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden an Dateien, Datenträgern und technischen Geräten des Benutzers, die durch die von der Bibliothek bereitgestellten elektronischen Medien entstehen.

(2) Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit und Qualität der zugänglichen Medien sowie für Schäden, die dem Benutzer durch deren Nutzung entstehen.

(3) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die dem Benutzer durch Dritte entstehen (z.B. Datenmissbrauch).

(4) Bei der Nutzung von Medien und Geräten innerhalb und außerhalb der Bibliothek ist der Nutzer zur Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen allein verantwortlich und verpflichtet. Das gilt auch für die in der Bibliothek aufgestellten Kopiergeräte und Drucker.

(5) Für Forderungen Dritter, die sich aus der Verletzung des Urheberrechts ergeben, haftet allein der Nutzer, bei Minderjährigen neben diesem auch ihr gesetzlicher Vertreter, bei juristischen Personen diese selbst. Sie haben die Bibliothek von Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 11

Internetnutzung / W-LAN Nutzung

Die Bibliothek stellt öffentliche Internetzugänge und W-LAN zur Verfügung. Die Nutzung hat entsprechend der Benutzungsregelung für die öffentlichen Internetzugänge und die W-LAN Nutzung in der Bibliothek zu erfolgen. Diese Benutzungsregelung ist Bestandteil und Anlage 1 dieser Ordnung.

§ 12

Schadensersatz

Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Schadenersatz bemisst sich bei der Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

§ 13

Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht

(1) Jeder Benutzer und Besucher hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.

(2) Rauchen ist in der Bibliothek verboten.

(3) Taschen und andere mitgebrachte Sachen sind während des Bibliotheksbesuches in die dafür vorgesehenen Garderoben unterzubringen.

(4) Für verlorengegangene, beschädigte und gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bibliothek keine Haftung.

(5) Das Hausrecht wird durch das Bibliothekspersonal wahrgenommen. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 14

Ausschuss von der Benutzung

Benutzer, die gegen diese Benutzungs- und Entgeltordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 15

Sprachform

Die in dieser Ordnung verwandten personenbezogenen Bezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

§ 16

Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Kölleda tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzung- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Kölleda vom 17. Mai 2002 außer Kraft.

Kölleda, den 11.12.2025

Kraneis  —  Siegel

Bürgermeister

Anlage 1

Benutzungsregelung für die öffentlichen Internetzugänge

und die W-LAN Nutzung in der Stadtbibliothek Kölleda

Diese Regelung gilt uneingeschränkt für alle öffentlichen Internetplätze der Bibliothek und die Nutzung des W-LAN. Rechtsgrundlage ist die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Kölleda.

-

Die Internetplätze stehen allen Besuchern und eingetragenen Benutzern der Bibliothek zur Verfügung.

-

Der Benutzer und Besucher verpflichtet sich, bei der Inanspruchnahme nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.

-

Der Benutzer und Besucher meldet sich beim Bibliothekspersonal an.

Benutzungsbeschränkungen

Bei der Nutzung von Medien und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Internetzugänge in der Bibliothek, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechtsgesetzes, des Markengesetzes, des Strafgesetzbuches, des Jugendschutzgesetzes sowie der DSGVO einzuhalten.

Wer Medien entleiht, hat dafür Sorge zu tragen, dass dritte Personen nicht gesetzeswidrigen Gebrauch von den entliehenen Medien machen.

Es ist nicht gestattet, Internetdienste der in der Bibliothek aufgerufenen Internetdienste zu kommerziellen Zwecken zu nutzen sowie gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten aufzurufen, zu nutzen oder zu verbreiten. Der Benutzer und Besucher verpflichtet sich, keine Dateien oder Programme der Bibliothek oder Dritter zu manipulieren oder zu zerstören.

Die Bibliothek übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der zugänglich gemachten Medien, Geräte, Informationen und Internetdienste sowie für Schäden, die dem Benutzer oder Besucher aus deren Gebrauch entstehen.

Haftung

Die Benutzer und Besucher haften im Rahmen der Internetnutzung und Multimedia-Nutzung für folgende Schäden:

a)

mutwillige Beschädigung an Gerät oder Peripherie

b)

unberechtigter Zugriff oder Zerstörung von Programmen oder Daten

c)

Manipulation an der Hard- oder Software

Anlage 2

Es werden folgende Entgelte erhoben:

1. Anmeldung / Ausweis

 — 

2. Entgelte bei Überschreiten der Leihfrist

 — 

3. Sonstige Leistungen

Alle Entgelte sind als Netto-Beträge zu verstehen. Für den Fall, dass die jeweilige Leistung der Umsatzsteuer unterliegen sollte, so erhöht sich das zu entrichtende Entgelt um die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.