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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Entwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "An der Eisenbahn, Flur 5" Gemarkung Kölleda

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

I

Bekanntmachung des Beschlusses zur

Billigung des Entwurfs (Stand Juli 2023)

und Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in der öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik "An der Eisenbahn, Flur 5" Gemarkung Kölleda sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden einschl. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

II

Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit

gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "An der Eisenbahn, Flur 5" Gemarkung Kölleda, in der Fassung vom Juli 2023, bestehend aus der Planzeichnung, den textl. Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan wird

vom 30.10.2023 bis einschließlich 05.12.2023

im Internet veröffentlicht. Die Planung ist auf der Internetseite der Stadt Kölleda unter:

www.kolleda.de (unter Download)

einzusehen.

Alternativ liegen die Unterlagen in der Stadtverwaltung Kölleda,

Bauamt, 99625 Kölleda, Markt l,

während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung

Montag:

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag:

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag:

von 8.00 bis 12.00 Uhr

für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.

Kontakt über Telefon des Bauamtes: 03635 450 133 oder 03635 450 127.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an folgende E-Mail-Adresse:

bauamt@koelleda.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt l, 99625 Kölleda vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers eri'orderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

A - Umweltbericht

Umweltbericht in der Fassung vom September 2023

zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

B - Stellungnahmen:

C

Gutachten

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Sie erhalten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat (mind. jedoch 30 Tage) die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Kölleda, den 16.10.2023

Riedel

Bürgermeister