| I | Bekanntmachung des Beschlusses zur Billigung des Entwurfs (Stand Juli 2023) und Beteiligung der Öffentlichkeit |
Der Stadtrat der Stadt Kölleda hat in der öffentlichen Sitzung am 19.09.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet Photovoltaik "An der Eisenbahn, Flur 5" Gemarkung Kölleda sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden einschl. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
| II | Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "An der Eisenbahn, Flur 5" Gemarkung Kölleda, in der Fassung vom Juli 2023, bestehend aus der Planzeichnung, den textl. Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan wird
| vom 30.10.2023 bis einschließlich 05.12.2023 |
im Internet veröffentlicht. Die Planung ist auf der Internetseite der Stadt Kölleda unter:
| www.kolleda.de (unter Download) |
einzusehen.
Alternativ liegen die Unterlagen in der Stadtverwaltung Kölleda,
Bauamt, 99625 Kölleda, Markt l,
während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung
| Montag: | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Dienstag: | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag: | von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr |
| Freitag: | von 8.00 bis 12.00 Uhr |
für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.
Kontakt über Telefon des Bauamtes: 03635 450 133 oder 03635 450 127.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an folgende E-Mail-Adresse:
| bauamt@koelleda.de |
Bei Bedarf können Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt l, 99625 Kölleda vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers eri'orderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
A - Umweltbericht
| • | Umweltbericht in der Fassung vom September 2023 |
| zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. |
B - Stellungnahmen:
| Schutzgüter | schlagwortartige Kurzcharakterisierung |
| B1: Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Entwurfsbeteiligung: | |
| • Landratsamt Sömmerda mit Schreiben vom 09.12.2022 | |
| Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | Berücksichtigung Uferrandstreifen, Hinweis auf Vernässungen, Hinweise zum Bodenschutz, Berücksichtigung Artenschutz, im Uferrand ev. gesetzlich geschütztes Biotop; Abstände zu Gehölzen, Eingriffs-Ausgleichbilanz und Kompensation; Verdacht Erdwerk (Bodendenkmal) |
| • Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Weimar mit Schreiben vom 08.11.2022 | |
| Boden | Verdacht Erdwerk (Bodendenkmal) |
| • Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau, Naturschutz mit Schreiben vom 28.11.2022 | |
| Wasser, Boden, Mensch | Hinweis auf Lage im Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten, Subrosionsgefährdung (Erdfälle), Hinweise zu Immissionen (Begrenzung Baulärm) und Ausschluss Blendwirkungen |
| • Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum Jena mit Schreiben vom 01.12.2022 | |
| Mensch | Agrarstruktur, Entschädigungen Flächenpächter |
| • DB Netz AG mit Schreiben vom 23.11.2023 | |
| Mensch | Ausschluss Blendwirkungen |
| • Arbeitsgruppe Artenschutz e.V. mit Schreiben vom 08.12.2023 | |
| Boden, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt | Flächeninanspruchnahme, Verlust landwirtschaftlicher Fläche, Konkurrenzdruck auf naturschutzfachlich höherwertige Flächen, Abfallanfall nach Rückbau, Versiegelung, Saatgut, Mahd, Artenschutz |
| • NABU Thüringen e.V. mit Schreiben vom 30.11.2023 | |
| Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt | Einfriedungen, Anpflanzungen, Saatgut, Maßnahmen Artenschutz |
| C | Gutachten |
| Schützgüter | Schlagwort | Kurzcharakterisierung |
| • Artenschutzrechtliche Einschätzung vom Büro BANU, Juli 2023 | ||
| Artenschutz, Tiere | Betroffenheit Artengruppen, Bewertung, Vermeidungsmaßnahmen | Beurteilung sowie Einschränkung von Lärmimmissionen zur Geräuschkontingentierung der Bauflächen zum Schutz der umliegenden Bebauung vor Lärmimmissionen |
| • Blendgutachten, 8.2 Obst & Hamm GmbH vom April 2022 | ||
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Sie erhalten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat (mind. jedoch 30 Tage) die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Kölleda, den 16.10.2023
Riedel
Bürgermeister