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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Großneuhausen

Sitzung vom 28.09.2023

Beschluss-Nr. GNH/91/2023:

Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Großneuhausen

Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses

Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt,

1.

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Großneuhausen fest.

2.

Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung

im Verwaltungshaushalt

1.117.331,86 €

im Vermögenshaushalt

56.322,04 €

Gesamthaushalt

1.173.653,90 €

3.

Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung

im Verwaltungshaushalt

1.117.331,86 €

im Vermögenshaushalt

56.322,04 €

Gesamthaushalt

1.173.653,90 €

4.

Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt.

5.

Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 8+1

davon anwesend 8+1

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. GNH/92/2023:

Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Großneuhausen

Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 8+1

davon anwesend 8+1

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschluss-Nr. GNH/93/2023:

Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Großneuhausen

Beschluss zur Feststellung des Ergebnisses

Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt,

1.

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Großneuhausen fest.

2.

Die Gesamtsumme der Einnahmen beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung

im Verwaltungshaushalt

1.123.350,96 €

im Vermögenshaushalt

284.706,10 €

Gesamthaushalt

1.408.057,06 €

3.

Die Gesamtsumme der Ausgaben beträgt im Ergebnis der Jahresrechnung

im Verwaltungshaushalt

1.123.350,96 €

im Vermögenshaushalt

284.706,10 €

Gesamthaushalt

1.408.057,06 €

4.

Der beiliegende Rechenschaftsbericht wird unter Berücksichtigung der Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes gebilligt.

5.

Soweit keine Einzelgenehmigungen vorliegen werden die außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der seitherigen Abdeckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen besteht Einverständnis.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 8+1

davon anwesend 8+1

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr. GNH/94/2023:

Jahresrechnung 2022 der Gemeinde Großneuhausen

Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters

Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 8+1

davon anwesend 8+1

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Beschluss-Nr. GNH/95/2023:

Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“ bzw. „Kölleda“ unter dem Vorbehalt der Neubildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt gemäß § 46 Absatz 1 ThürKO zum 31.12.2023 die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Kölleda“ unter dem Vorbehalt der Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“ zum 01.01.2024, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt gemäß § 46 Absatz 1 ThürKO die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“ zum 01.01.2024, bestehend aus den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg.

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen beschließt, dass die Verwaltungsgemeinschaft „Thüringer Becken“ mit den Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Eckstedt, Großmölsen, Großneuhausen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Kleinneuhausen, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Ostramondra, Rastenberg, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg ihren Sitz in der Gemeinde Schloßvippach mit Behördenstandorten in Großrudestedt und Kölleda hat.

4.

Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister den entsprechenden Antrag in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 8+1

davon anwesend 8+1

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

3 Enthaltungen